Seit Anfang November bietet das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer im Sitzungssaal des Kreishauses an.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises freut sich über die hohe Nachfrage, ein Großteil der Termine war in kürzester Zeit vergeben. Aufgrund der großen Impfbereitschaft vieler Westerwälderinnen und Westerwälder hat das Gesundheitsamt neben ihren originären Aufgaben rund um die Corona-Bekämpfung nun das freiwillige Impfangebot ausgeweitet.
Ab dem 29. November wird das Gesundheitsamt in den Verbandsgemeinden vor Ort sein und dort weitere Corona-Schutzimpfungen anbieten.
Die Impfungen finden im Zweiwochen-Rhythmus in den einzelnen Verbandsgemeinden statt. Die Termine sind online auf der Homepage des Westerwaldkreises einsehbar und können dort gebucht werden. Die Buchung wird im Laufe der Woche freigeschaltet sein. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Ob die Impfungen weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden, hängt von der Verfügbarkeit des Vakzins ab. Alternativ werden die Impfungen mit Moderna angeboten. Dabei ist es problemlos möglich die Auffrischungsimpfung mit einem anderen Impfstoff zu erhalten, als den mit dem die ersten zwei Impfungen durchgeführt wurden.
Das Ziel der Kreisverwaltung ist es, für die Bürgerinnen und Bürger im Westerwaldkreis ein niederschwelliges, zusätzliches Angebot der Impfung zu schaffen. Diese freiwillige Leistung des Gesundheitsamtes findet parallel zum Impfbus des Landes und den Impfungen bei den Hausärzten statt.
Durchgeführt werden:
• Erst- und Zweitimpfungen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
• Booster-Impfungen für Personen, deren Zweitimpfung mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Bitte prüfen Sie genau, ob bereits 6 Monate nach der zweiten Impfung vergangen sind.
• Booster-Impfungen für Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und diese Impfung mindestens vier Wochen her ist.
Zum Termin sind mitzubringen:
• ein Lichtbildausweis
• ggfs. der Nachweis über die Erstimpfung
• der Impfpass (wenn vorhanden)
• bei Minderjährigen muss ein/eine Erziehungsberechtigte/r dabei sein. (Quelle Westerwaldkreis)
Um langes Anstehen und Warten zu vermeiden, sollten die Impfwilligen pünktlich zum Termin erscheinen. Zur Unterstützung ist die Begleitung durch eine Person möglich.