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Limburg-Weilburg. Das Land Hessen stellt auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Mittel für die Förderung eines behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung. Dieses Kontingent soll für die Verbesserung des Wohnraumumfeldes von Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Handicap verwendet werden. 

Unter dieses Zuschuss-Programm fallen der behindertengerechte Um- und Ausbau von Bädern und Küchen, der Einbau eines Treppenliftes, rollstuhlgerechte Zugänge und Zufahrten sowie sonstige förderungsfähige Einzelmaßnahmen. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) noch nicht begonnen wurde. Maßnahmen unter 1.000,- € und Eigenleistung sind nicht förderfähig.

Ebenfalls kann, unter bestimmten Voraussetzungen, durch das Land Hessen der Bau oder Erwerb von neu geschaffenem (Hessen-Darlehen Neubau) oder bereits bestehendem Wohnraum (Hessen-Darlehen Bestandserwerb) zur erstmaligen Wohneigentumsbildung gefördert werden. Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Der Sollzins liegt aktuell bei 0,6 Prozent, bei einer annuitätischen Tilgung von 3 Prozent. Die Zinsbindung beträgt derzeit 20 Jahre. 
Auf der Homepage der WI-Bank HYPERLINK "http://www.wibank.de/eigenheim" www.wibank.de/eigenheim besteht die Möglichkeit, sich zusätzliche Informationen über das Programm zu besorgen.

Für eine Antragstellung und weiteren Informationen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg wenden. (Quelle Kreisverwaltung Limburg-Weilburg)