Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen.
„Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem:
- 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen.
- Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden.
- Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden.
- Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt.
„Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms.
„In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.
„Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“
Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“
Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden.
Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident. (Quelle Staatskanzlei Mainz)