Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg teilt mit, dass das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat auch in 2025 wieder hessenweit bis zu zwölf neue Förderschwerpunkte im Dorfentwicklungsprogramm anerkennen möchte.
Für die Bewerbung ist zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) zu erstellen, in dem die Kommune festlegt, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Dabei können sich die Kommunen durch ein Fachbüro unterstützen lassen; hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei der zuständigen Fach- und Förderbehörde des Landkreises gestellt werden.
Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln von Europäischer Union (EU), Bund und Land zur Verfügung.
Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch privaten Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise.
Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort beim Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg gestellt werden.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant.
Bei Interesse bitte ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Quelle Kreis Limburg Weilburg)