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640 Landkreise, Städte und Gemeinden haben sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen. Die Stadt Limburg wird auch bald dazugehören. Nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat der 1. Stadtrat Michael Stanke nun in einem Schreiben an die Initiative gebeten, Limburg mit aufzunehmen.

Die Initiative ist im Juli 2021 von den Städten Freiburg im Breisgau, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm ins Leben gerufen worden. Ihr Ziel ist es, dass die Höchstgeschwindigkeit auf möglichst vielen Straßen auf 30 km/h begrenzt werden kann. Dazu ist es zunächst notwendig, die einschränkenden und teilweise unverständlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ändern, dass die Städte und Gemeinden Tempo 30 ganz selbstverständlich selbst ausweisen können. Ein weiteres Ziel ist es, die Straßen innerorts sicherer, den Verkehr leiser und die Luft sauberer zu machen, gleichzeitig sollen die Straßen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurückgewinnen. Ein wichtiges weiteres Ziel: Die Regeln für den Verkehr einfacher machen (keine wechselnden Geschwindigkeitszonen) und den Schilderwald lichten.

Flickenteppich an Regeln
„Auch wir in Limburg stehen vor der Herausforderung, die Luftschadstoffe, die maßgeblich vom Verkehr beeinflusst werden, zu reduzieren. Wir haben die Höchstgeschwindigkeit auf den allermeisten Straßen in den Wohngebieten schon auf 30 km/h reduziert. Dazu kommen auf einigen Hauptdurchfahrtsstraßen noch Tempo 30 in den Abend- und Nachtstunden, um den Verkehrslärm zu reduzieren“, verdeutlicht der 1. Stadtrat. Auf den sogenannten klassifizierten Straßen mit Kreis-, Landes- und Bundesstraße ist grundsätzlich Tempo 50 angesagt, nur in Ausnahmefällen und dann meist nur abschnittsweise gilt Tempo 30. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, der den Anwohnern nicht zu erklären ist und der die Autofahrer verunsichert.

Es gibt auch in Limburg schon Tempo 30 auf Bundesstraßen, doch nur in den Abend- und Nachtstunden aus Gründen des Lärmschutzes. Eine Tempo-40-Zone gibt es auch, auf der Schiede ist das von dem Abzweig der Wiesbadener Straße bis auf die Lichfield-Brücke der Fall. Diese Temporeduzierung ist aufgrund der hohen Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid) angeordnet worden.

Hauptverkehrsachsen außen vor
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 auf kleinen Abschnitten angeordnet werden. Voraussetzung dafür sind zum Beispiel zu schmale oder nicht vorhandene Gehwege oder die direkte Nähe zu einer Schule oder einem Kindergarten. Von Anwohnern aber auch in der Politik ist dieser Flickenteppich immer wieder in der Kritik. Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf manchen Straßen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mehrfach wechselt. „Die Forderung auch entlang der Durchfahrtsstraßen in Limburg ist dabei immer wieder ein gleichbleibendes Tempo von 30“, sagt Stanke.

„Gerade auf den Hauptachsen sind uns als Kommune die Hände gebunden, um auch dort Tempo 30 anordnen zu können. Dieses Problem haben nicht nur wir, sondern das ist bundesweit ein Thema“, so Stanke. Daher sei ein Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ überaus sinnvoll. Gefordert wird, innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit über das Straßenverkehrsrecht vorzuschreiben, andere Geschwindigkeiten seien je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme anzuordnen. Somit könnte auf Straßen ohne Anwohner oder in reinen Gewerbegebieten auch weiterhin Tempo 50 gelten.

Regelung für Anwohner
Neben den positiven Auswirkungen auf die Wohnqualität und die Lärmbelastung der Anwohner sieht Stanke noch einen weiteren Vorteil für weitere Mobilitätsformen: „Mit Tempo 30 werden zahlreiche Straßen für den Radverkehr erschlossen – auch für Kinder und Jugendliche. Halten sich Autofahrer auf wichtigen Straßen an Tempo 30, entfällt die Sperrung von Fahrspuren oder ganzen Straßen für die Autos und das Nebeneinander verschiedener Verkehrsmittel wird aufgrund der angepassten Geschwindigkeit der Autos besser möglich.“

Die Initiative verweist darauf, dass es sich bei Tempo 30 um eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die dort wohnenden Menschen handelt und es keine Regelung sei, die sich gegen den Autoverkehr richte. Die Änderung des Rechtsrahmens soll durch ein vom Bund gefördertes und zentral gesteuertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden. Über das Modellvorhaben sollen verschiedene Aspekte vertieft untersucht werden. Zum Beispiel geht es darum, ob durch die Reduzierung auf 30 km/h längere Reisezeiten oder höhere betriebliche Kosten auftreten und wie die Nachteile gegebenenfalls ausgeglichen werden können. Zu untersuchen gilt es auch, ob aufgrund der geringeren Geschwindigkeit mit dem Kfz die Sicherheit für Radfahrende erhöht wird.

Verschiedene Handlungsaufträge
Die Initiative weist zudem darauf hin, dass Tempo 30 auf die Länge des Straßennetzes bezogen in den allermeisten Städten schon die Regel und keine Ausnahme ist. Für die Hauptverkehrsachsen gilt das jedoch nicht. Dort auf Tempo 30 zu setzen sei im europäischen Vergleich keineswegs radikal, sondern schon oft umgesetzt. Auch der Bundestag habe im Januar 2020 einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, es den Kommunen durch die Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts Tempo 30 für ganz Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen. Weitere Handlungsaufträge in diese Richtung gebe es durch die Verkehrsministerkonferenz oder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem April 2021. (Quelle Stadt Limburg)