Steuerungsrahmen soll Ansiedlung erleichtern
Klimaneutral werden bis 2045. Dieses Ziel hat sich die Verbandsgemeinde Montabaur (VG) mit dem Klimaschutzkonzept auf die Fahnen geschrieben und folgt damit den Klimazielen des Bundes. Dazu gehört es, dass Strom und Wärme zu 100% aus erneuerbaren Energien wie Sonne oder Wind gewonnen werden. Hier hat die Region noch Nachholbedarf, denn bislang liegt der Anteil in der VG Montabaur nur bei 8% (Stand 2019). Um die Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, so genannten Solarparks, zu beschleunigen, hat der Verbandsgemeinderat jetzt eine Planungsleitlinie auf den Weg gebracht. Sie soll Investoren die Suche nach geeigneten Standorten erleichtern.
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Der Solarpark Görgeshausen ging 2013 in Betrieb und wurde 2018 erweitert. Es war der erste Solarpark auf dem Gebiet der VG. Betrieben wird die Anlage durch die Energiegesellschaft Görgeshausen. (Bild: evm / Thomas Frey)
Bauleitplanung
Solarparks sind so genannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen), die Strom aus der Sonnenenergie gewinnen. Diese Anlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende in Deutschland, werden aber in der Bauleitplanung rechtlich anders behandelt als Windenergieanlagen: Während es für Windenergie einen eignen Teil-Flächennutzungsplan (FNP) gibt, muss jeder einzelne Solarpark im allgemeinen FNP der VG einzeln ausgewiesen werden und die jeweilige Ortsgemeinde muss einen Bebauungsplan dafür erstellen. Das wird auch in Zukunft so sein. Um aber vorab die Suche nach geeigneten Standorten zu vereinfachen und Investoren mehr Planungssicherheit zu geben, hatte die Verwaltung dem VG-Rat vorgeschlagen, einen Steuerungsrahmen für Solarparks zu erstellen. Dieser hätte den Charakter einer Selbstverpflichtung und würde die Ausgangslage für die genannten Bauleitverfahren bilden. „Das Ziel ist es, eine für alle Beteiligten berechenbare und einheitliche Vorgehensweise festzulegen. Mit einer Planungsleitlinie ziehen wir die Abwägung der verschiedenen Interessen und Rechtsgüter vor und müssen sie nicht in jedem einzelnen Verfahren neu treffen“, fasste Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich die Aufgabenstellung zusammen. In den Verfahren zur Änderung des FNP oder zur Aufstellung eines Bebauungsplans, die sich jeweils auf konkrete Bauvorhaben beziehen, werden regelmäßig Gutachten zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz erstellt und Aspekte wie Verkehr, Städtebau, Tourismus, Naherholung, Landwirtschaft und Forst geprüft und abgewogen.
Ziele
Mit dem Steuerungsrahmen sollen grundlegende Regeln eingeführt, Ziele auf VG-Ebene definiert und bestimmte Flächen oder Flächenarten für PV-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Kurz: Es soll eine geordnete Standortentwicklung gewährleistet sein. So sollen insgesamt bis zu 100 Hektar der VG-Fläche (insgesamt 15.141 Hektar) für PV-Anlagen vorgesehen werden, knapp 30 Hektar davon sind bereits gebaut oder geplant. Der Abstand zu Wohnhäusern und Naherholungsbereichen soll mindestens 250 Meter betragen, das Gelbachtal und die Kernzone des Naturpark Nassau sollen ausgeschlossen sein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind außerdem solche Flächen, die bereits eine andere vorrangige Nutzung haben wie hochwertige landwirtschaftliche Böden, Rohstoffabbau, Windenergienutzung, Wassergewinnung, Wald, Naturschutzgebiete oder bebaute Ortslagen. Einzelne Solarparks sollen nicht größer als 15 oder 20 Hektar sein und mindestens zwei oder drei Kilometer Abstand untereinander haben. Bestehende Anlagen können entsprechend den Regeln erweitert werden.
Abstimmung und weiteres Vorgehen
Bei der Beratung der neuen Planungsleitlinie im VG-Rat waren sich alle Fraktionen darüber einig, dass dringend mehr Solarparks auf dem Gebiet der VG gebaut werden müssen, um den Anteil der erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Dennoch wurde der Entwurf kontrovers diskutiert. Neben inhaltlichen Details ging es dabei auch grundsätzlich um die Frage, ob eine solche Planungsleitlinie überhaupt benötigt wird, ob sie nicht eher einschränkt, zumal aus rechtlichen Gründen weiterhin in jedem einzelnen Fall noch eine Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die jeweilige Ortsgemeinde erforderlich sein wird. Auch die Frage, ob Größenobergrenzen festgelegt und Mindestabstände definiert werden müssen, führte zu unterschiedlichen Einschätzungen unter den Fraktionen. Am Ende wurde der Entwurf mit 18 Ja-Stimmen gegen 14 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedet. Im Beschluss wurde auch das weitere Vorgehen festgelegt: Der Entwurf wird nun im nächsten Schritt mit den Gremien der Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur abgestimmt und den Fachbehörden vorgelegt. Auch die Bürger können sich im Rahmen der Offenlage an dem Verfahren beteiligen. So wird der Entwurf Stück für Stück überarbeitet und am Ende im VG-Rat endgültig verabschiedet.
Auf der Homepage www.vg-montabaur.de kann man den Entwurf für den „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Montabaur“ in der aktuellen Fassung einsehen. Er ist unter diesem Bericht auf der Startseite verlinkt.