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Neue Rahmenvereinbarung bietet umfangreiches Leistungspaket

„Die WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume an rheinland-pfälzischen Schulen konnte von 27 Prozent in 2018 auf jetzt schon fast 80 Prozent fast verdreifacht werden. Das ist ein großer Erfolg und so muss es auch weitergehen. Um die Geschwindigkeit hochzuhalten unterstützen wir die Schulträger beim WLAN-Ausbau jetzt zusätzlich mit einer neuen landesweiten Rahmenvereinbarung“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Donnerstagvormittag.

Die neue Rahmenvereinbarung bietet ein umfangreiches Leistungspaket. Beginnend bei der technischen Beratungsleistung, über die Anschaffung und Montage der WLAN/LAN-Systemtechnik, bis hin zur erfolgreichen Inbetriebnahme der Technik und anschließender Schulung der Verantwortlichen vor Ort. Darüber hinaus sieht die Rahmenvereinbarung eine zehnjährige Garantie für aktive Hardware sowie eine kostenfreie Remote-Managementlösung für Accesspoints sowie andere aktive Komponenten vor.

Ein besonderes Anliegen war es außerdem, die Schulträger zu entlasten: Durch die Rahmenvereinbarung müssen Schulträger keine eigenen Vergabeverfahren durchführen, die mit viel bürokratischem Aufwand verbunden sind. Außerdem ist der Rahmenvertrag so gestaltet, dass die Förderfähigkeit aller daraus beauftragter Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakt Schule gewährleistet ist. Auch die Antragsstellung für Mittel aus dem DigitalPakt wird für Schulträger einfacher, weil über das Verfahren alle notwendigen Daten für die Kostenaufstellung bereits geordnet vorliegen.

„Schulträger und Landesregierung treiben die Digitalisierung der Bildung in Rheinland-Pfalz gemeinsam voran. In den vergangenen Jahren konnte hierbei im Schulterschluss vieles bewegt werden – auch dank der rund 330 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel, die bis 2024 in die Stärkung der digitalen Bildung in Rheinland-Pfalz fließen. Ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist es außerdem, Hürden abzubauen und den Schulträgern möglichst unbürokratische und vor allem rechtssichere Wege zur Digitalisierung der Schulen zu ebnen. Einen wichtigen Beitrag leisten hier die Rahmenvereinbarungen des Landes zur Beschaffung von Schülerendgeräten und nun zum WLAN-Ausbau“, sagte Hubig weiter.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Anschließend gibt es die Option, den Vertrag zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Somit kann die Vereinbarung auch für Schulträger interessant sein, die bereits über eine professionelle WLAN-Ausstattung ihrer Schulen verfügen und Ersatzbeschaffungen erst im Laufe der nächsten Jahre vorsehen. Abrufberechtigt sind alle staatlich anerkannten Schulen und Pflegeschulen, bzw. deren Schulträger, Studienseminare, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie die Kommunalen Medienzentren. Alle Berechtigten können ab sofort mit der neuen Rahmenvereinbarung arbeiten. Im Rahmen einer onlinebasierten Informationsveranstaltung Anfang April stellte das Bildungsministerium den Schulträgern den vollen Leistungsumfang der neuen WLAN-Rahmenvereinbarung und die damit verbundenen Erleichterungen vor. (Quelle Staatskanzlei Mainz)