Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Altenkirchen. Der eine oder andere wird sich noch an die Volkszählung 1987 erinnern. Knapp 25 Jahre später erfolgte eine weitere Erhebung (2011), die dann unter dem offiziellen Namen „Zensus“ durchgeführt wurde. Wiederum elf Jahre später ist es wieder soweit: Vom 16. Mai bis zum 7. August werden circa 11.500 Menschen im Landkreis Altenkirchen von so genannten Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. In den letzten Wochen schulten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle Landkreis Altenkirchen 110 Erhebungsbeauftragte und bereiteten diese auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vor.

Schulungen durchgeführt
„Wir sind wirklich froh, die notwendige Anzahl an Erhebungsbeauftragten erreicht zu haben, denn viele unserer Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarkreisen haben große Mühe, genügend Menschen für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen.

So konnten wir in den letzten zwei Wochen die entsprechenden Schulungen, die jeweils knapp drei Stunden andauerten, durchführen und den Erhebungsbeauftragten ihr ‚Rüstzeug‘ mit an die Hand geben“, so Lars Kober, Leiter der Zensuserhebungsstelle Landkreis Altenkirchen.

Erhebungsbeauftragte können sich ausweisen
Zu den Schulungsinhalten zählten neben der Vermittlung der Zensusziele, die Durchführung der Vor-Ort-Befragungen und der sensible Umgang mit den erfassten Daten. In diesem Zusammenhang weist Kober darauf hin, dass sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Erhebungsausweis in Kombination mit dem Personalausweis legitimieren können. Auf dem Erhebungsausweis ist das Dienstsiegel des Landkreises (Wappen) aufgedruckt und mit der Unterschrift des Erhebungsstellenleiters versehen. Damit die Haushalte, die per Zufallsgenerator ausgewählt wurden, nicht von den Erhebungsbeauftragten „überrumpelt“ werden, sollen sich diese vorher per Terminankündigungsschreiben anmelden.

Vor-Ort-Befragung dauert etwa zehn Minuten 
Darüber hinaus wird die Zensuserhebungsstelle am 6. Mai die Haushalte schriftlich vorab informieren und den Besuch der Erhebungsbeauftragten ankündigen. „Damit möchten wir die Kontaktaufnahme zwischen beiden Parteien erleichtern. Die Vor-Ort- Befragung wird für einen Drei-Personen-Haushalt circa zehn Minuten dauern. Dabei geht es im Kern darum, die wesentlichen Personenmerkmale wie Name, Vorname und Geburtsdatum festzuhalten. Im Anschluss daran folgt Teil zwei der Befragung. Den können die Personen dann aber online oder schriftlich durch Ausfüllen eines Fragebogens selbst vornehmen. Wir empfehlen hier – falls technisch möglich – die Onlinevariante zu nutzen, da es den späteren Gang zum Briefkasten erspart und Fehler in der Eingabe direkt angezeigt werden“, so Kober weiter.

Wichtige Fragen 
Zwei Fragen, die laut Gabi Kastert, die gemeinsam mit Rüdiger Weber und Lars Kober das derzeitige Zensus-Team bildet, immer wieder in den Schulungen aufkamen, waren „Müssen die Personen, die ausgewählt wurden, Auskunft geben?“ und „Was passiert, wenn die Personen die Auskunft verweigern?“ Gabi Kastert: „Ja, Personen, die ausgewählt wurden, müssen Auskunft erteilen und im Falle einer Verweigerung wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Nach erfolglosem Mahnverfahren erfolgt die Festsetzung eines Zwangsgeldes, aber wir hoffen, dass wir davon nicht Gebrauch machen müssen.“ Sehr sensible Fragen wie zum Vermögen, Einkommen, Impfstatus oder zu Vorstrafen werden nicht gestellt.

Weitere Infos 
Wer sich umfassend über den Zensus 2022 informieren möchte, dem wird empfohlen, die offizielle Seite www.zensus2022.de zu besuchen. (Quelle Kreis Altenkirchen)