Koblenz (ots)
Gestern fand ein landesweiter Kontrolltag zur Überwachung der derzeit gültigen Corona-Regeln statt. Durch die landesweiten Kontrollen sollte die Einhaltung der Corona-Regeln und deren wichtige Bedeutung zum Schutz der Mitmenschen in den öffentlichen Fokus gerückt werden.
Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz fanden gestern in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr Kontrollen der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei statt. Teilweise wurden die Kontrollen gemeinsam durchgeführt. Schwerpunkt der gemeinsamen Aktion war die Kontrolle der landesweit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (15.CoBeLVO).
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Altenkirchen Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - in Koblenz wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am 26.10.2020 gegen 21:45 Uhr in Alsdorf mit einem Messer in bedrohlicher Haltung auf einen Polizeibeamten zugelaufen zu sein und dabei wiederholt Tötungsabsicht geäußert zu haben. Zu einer Verletzung oder gar Tötung des Polizeibeamten kam es nicht, weil eine am Polizeieinsatz beteiligte Polizeibeamtin mit der Dienstwaffe in Nothilfe auf den Angeschuldigten schoss und ihn im Lendenbereich lebensgefährlich verletzte. Zudem löste der Polizeibeamte in Notwehr einen zweiten Schuss mit dem Taser auf den Angeschuldigten aus.
Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte befindet sich seit dem 29.10.2020 in Untersuchungshaft. Er lässt sich insbesondere ein, er habe am Tattag Alkohol konsumiert und könne sich an das Geschehen nicht mehr erinnern.
Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und zu weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)
Stadtrat Wissen hat richtig entschieden. Verwaltungsgericht weist Klage ab
Mit Urteil vom 18. Januar 2021 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage zum Bürgerbegehren Wissen abgewiesen. Zur Erinnerung: die BI Wissen hatte gegen die Grundsatzentscheidung des Stadtrates Wissen vom 10. Februar 2020, das Beitragssystem der Straßenausbaubeiträge vom sog. Einmalbeitrag auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, in der öffentlichen Debatte heftig kritisiert und ein Bürgerbegehren initiiert. Durch das Bürgerbegehren sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wissen entscheiden, ob weiterhin die Straßenausbaubeiträge im sog. Einmalbeitrag abgerechnet werden sollen. Nach dem die notwendigen Unterschriften durch die Vertreter des Bürgerbegehrens Stadtbürgermeister Berno Neuhoff vorgelegt worden waren, hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Hiergegen richtete sich die Klage des Bürgerbegehrens. Die Entscheidung ist nun bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen eingegangen. Foto:
Die hohen Einmalbeiträge für Eigentümer der Eisenstraße, der Hüttenstraße (Foto), der Rathaustrasse, die derzeit ausgebaut werden, sowie den Nebenanlagen in der Holschbacher Straße (Ausbau 2022) sind in Wissen endgültig vom Tisch.
Der Stadtrat in Wissen hatte letzten Sommer richtigerweise entschieden das Bürgerbegehren abzulehnen. Das Kommunalabgabengesetz war im Frühjahr landesweit geändert und nur noch die wiederkehrenden Beiträge vor. Drei Gutachten, der Kommunalaufsicht in Altenkirchen, des Gemeinde- und Städtebundes sowie der Kanzlei Caspers, Mock & Partner (Koblenz) hatten dem Stadtrat Wissen die Ablehnung des Bürgerbegehrens empfohlen. Dies wurde vom Koblenzer Verwaltungsgericht nun bestätigt. Andere Städte im Kreis wie Betzdorf, Altenkirchen und Kirchen führen wiederkehrende Beiträge derzeit ebenfalls ein. In der Stadt Daaden gibt es diese seit vielen Jahren ohne Probleme, um die Bürger nicht über Gebühr zu belasten und die Lasten gerechter auf viele Schultern zu verteilen.
Er war einer der tragenden Säulen beim Aufstieg in die Fußball-Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar im Jahr 2019, ehe er aus beruflichen Gründen die Eisbachtaler Sportfreunde in Richtung Augsburg verlies: Die Rede ist von Maximilian Hannappel. Nun kehrt der 24-Jährige in seine Westerwälder Heimat zurück: Der Zimmermeister wird die Eisbären, sollte es zu einer Fortsetzung der unterbrochenen Runde kommen, vorerst bis zum Saisonende 2020/2021 verstärken.
Maximilian Hannappel stand nach seinem Weggang von den Eisbären zuletzt in der fünftklassigen Bayernliga Süd in Diensten des TSV Schwabmünchen. Für den bayrischen Kleinstadtclub absolvierte der junge Westerwälder in der Saison 2019/2020 17 Partien als Stammspieler, ehe ihn ein Kreuzbandriss im November 2019 jäh stoppte.
Abschlussveranstaltung im Weihnachtsdorf Waldbreitbach
Waldbreitbach – Die Organisatoren von VfL und FC Waldbreitbach laden zum 4. Weihnachtsbaumwerfen am 31.01.2026 ein. Als letzte Veranstaltung der Weihnachtsdorfsaison 2025-26 findet wieder der spaßbetonte sportliche Werferdreikampf statt.
Die Teilnehmerhöchstzahl beträgt je 45 bei Kindern und Jugendlichen und 60 bei Erwachsenen. Man kann sich bis spätestens 28. Januar dazu anmelden.
Bei der letzten Austragung wurden bei Männern und Frauen neue Bestmarken erzielt. Toni Kolbe vom Team „Die Zahnfeen“ errichte im Dreikampf aus Weit-, Dreh- und Hochwurf 27,76 m. Margret Klein-Raber vom Team „Saarlandwerferinnen“ hält bei den Frauen die Bestmarke mit einer Gesamtleistung von 20,42 m.
Weiterlesen ...Am 24. Dezember fanden in Hachenburg und Montabaur erneut die beiden Veranstaltungen „Weihnachten mit Herz“ des Vereins Wäller Helfen e. V. statt. Insgesamt kamen über 200 Gäste zusammen – Menschen aus der Region, die Heiligabend nicht alleine verbringen wollten, sondern Gemeinschaft, Gespräche und ein Stück Normalität suchten.
Weiterlesen ...Westerwaldkreis fördert wertvolle Arbeit der Institution
Das Frauenhaus Westerwald ist eine Anlaufstelle für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Hier finden sie eine Unterkunft, Schutz sowie Unterstützung. Dieses wichtige Angebot des Vereins „Frauen für Frauen e. V.“ fördert der Westerwaldkreis 2025 mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 55.000 Euro. „Das Frauenhaus leistet wertvolle und unterstützenswerte Arbeit. Es bietet Frauen einen Ausweg, der Gewaltspirale zu entkommen und ermöglicht einen ersten Schritt zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland.
Kreis Altenkirchen. Mit gleich drei Angeboten für Kinder und Jugendliche startet die Kreisjugendpflege im Januar ins neue Jahr:
• Am Freitag, 23. Januar, wird in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Berod von 16 bis 18 Uhr ein Workshop unter dem Motto „Seifen gestalten und Peeling“ angeboten. Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren können hier ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 10 Euro. Interessierte Erziehungsberechtigte können ihre Kinder beim Kreisjugendamt Altenkirchen, Anna Beck, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.
Weiterlesen ...Die EG Diez-Limburg feiert im OsWeNo-Pokal einen wichtigen 9:2-Erfolg gegen die Luchse Lauterbach. Was sich am Ende deutlich auf der Anzeigetafel widerspiegelte, begann jedoch als offener Schlagabtausch.
Die ersten zehn Minuten der Partie waren von hohem Tempo geprägt, in denen sich beide Mannschaften nichts schenkten und offensives Eishockey boten. Den besseren Start erwischten – wie so oft in den letzten Spielen – die Rockets mit dem frühen 1:0 durch Dylan Florit (1.) Die Antwort der Luchse ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Julius Kranz nutzte eine Überzahlsituation zum postwendenden Ausgleich (2.), und nur kurz später drehte Luis Flemming das Spiel zugunsten der Gäste (4.). Die EGDL ließ sich von diesem Rückstand jedoch nicht beirren und hielt das Tempo weiter hoch. Belohnt wurde der Einsatz noch vor der ersten Pause, als Isak Spahija ein Powerplay in gewohnter Manier per One-Timer zum verdienten 2:2-Ausgleich abschloss (10.).
Weiterlesen ...Der Jahreswechsel rückt näher, und für viele Bürgerinnen und Bürger gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an diesem Tag traditionell dazu. Daher weisen wir darauf hin, dass Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterknaller) nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) zünden dürfen. Außerhalb dieser Zeit sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Auch in diesem Jahr gilt in bestimmten Bereichen der Stadt Limburg ein Feuerwerksverbot. Betroffen sind insbesondere die Altstadt, die Alte Lahnbrücke sowie der Domplatz. Ein generelles Feuerwerksverbot besteht zudem in der Altstadt unterhalb des Domes. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von denkmalgeschützten Fachwerkbauten verboten.