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 Koblenz (ots)

Im Rahmen des landesweiten Sonderprogramms "Geschwindigkeitsunfälle" wurde an besonders unfallträchtigen Stellen die Geschwindigkeit gemessen und kontrolliert.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) führte im Vorfeld eine Analyse durch und erstellte eine Liste von Bereichen in denen Verkehrsunfälle bei denen die Geschwindigkeit unfallursächlich waren. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen LBM und der Polizei ist es möglich solche Stellen im Straßenverkehr zu erkennen und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Insgesamt wurde über eine Dauer von mehr als 180 Stunden gemessen und kontrolliert. Dabei durchfuhren 28.606 Fahrzeuge die Messstellen. Genau 1.469 Fahrzeuge überschritten dabei die erlaubte Geschwindigkeit, was einem Prozentsatz von 5,14 Prozent entspricht. Auf 1.368 Fahrzeugführer kommt nun ein Verwarnungsgeld und auf 101 Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu. In zwei Fällen wurde die Geschwindigkeit derart überschritten, dass es zu Fahrverboten kommen wird.

Ein Fahrzeugführer fuhr auf einer Landstraße im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Betzdorf mit 121 km/h obwohl dort nur 70 km/h erlaubt waren. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 160,- EUR und einem Monat Fahrverbot rechnen. Im Bereich der Polizeiinspektion Waldfischbach fuhr ein Fahrer mit 146 km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h. Auch hier wird es zu einem Fahrverbot kommen.

Ziel dieses Sonderprogramms ist es etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. Wie wir bereits berichteten, waren mehr als die Hälfte aller Verkehrstoten in Rheinland-Pfalz Opfer bei geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfällen. Die Polizei wird auch künftig einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bekämpfung dieser Verkehrsunfälle legen. Mit Prävention, Kontrollen und Messungen... Helfen Sie mit die Unfallzahlen zu senken. Beachten Sie ihre eigene Geschwindigkeit für sich selbst aber auch für JEDEN anderen im Straßenverkehr. (Polizei Koblenz)

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Die Selen Food GmbH ruft die Kräutertee-Mischung "Slim Plus - Mate / Petersilien / Apfel" auch in Rheinland-Pfalz aus dem Handel. Grund: Das Produkt enthält Danthron. Diese Substanz wird als krebserregend eingestuft. Betroffen sind die 20-Beutel-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2027 und der Chargennummer LOT: 01/24. (LUA)

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Die Else Schütz Stiftung übergab in Selters dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) einen neuen Wünschewagen und damit bereits den zweiten. Der Wünschewagen erfüllt schwer kranken Menschen letzte Wünsche.
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Bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni

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Doch wie ist es eigentlich um das tatsächliche Nutzererlebnis im Mobilfunk in Deutschland bestellt? Um diese Frage zu beantworten, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich an der ersten bundesweiten Mobilfunk-Messwoche zu beteiligen und ihr Netz zu checken. Mit der Aktion wird ein wichtiges Vorhaben der neuen Bundesregierung umgesetzt: Künftig soll die Netzqualität verstärkt anhand des tatsächlichen Nutzererlebnisses beurteilt werden. Genau das macht die Mobilfunk-Messwoche sichtbar.

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