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Stein-Wingert (ots) - Am 27.04.2019 gegen 22:25 Uhr ereignete sich auf der Kreisstraße bei Stein-Wingert ein Verkehrsunfall, bei dem der allein beteiligte Fahrer eines Quad schwer verletzt wurde. Der 37-jährige befuhr die Kreisstraße 16 aus Richtung Giesenhausen kommend, in Richtung Stein-Wingert. Aufgrund seiner Alkoholisierung verlor er die Kontrolle über das Quad und prallte gegen die Schutzplanke. Er wurde über die Schutzplanke geschleudert und rutschte einen Hang hinunter. Dabei wurde er schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Er wurde zur Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo ihm auch eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der Mann keinen besitzt. Ihn und den Fahrzeughalter erwarten nun eine Strafanzeige.

Hübingen (ots) - In dem Zeitraum vom 14.04.2019- 17.04.2019 entwendeten unbekannte Täter ein sogenanntes Wegekreuz aus Holz, und andere Gegenstände von einer am Straßenrand aufgebauten Gedenkstätte. Die Örtlichkeit liegt direkt an der Kreuzung K173/ K166 (Hübingen/Winden/Horbach), an dem sich im Jahre 2014 ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet hatte. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Montabaur.

20190428 Wohnmobil umgesturzt A3Wittgert (ots) - Am Samstag, den 27.04.2019, gegen 13:45 Uhr gingen bei der Polizeiautobahnstation Montabaur mehrere Notrufe wegen eines umgestürzten Wohnmobils ein. Das Fahrzeug sei zwischen der Anschlussstelle Mogendorf und dem Rastplatz Landsberg a.d. Warthe auf dem rechten Fahrstreifen und dem Seitenstreifen umgekippt. Der 42 jährige Fahrer aus Nordrhein-Westfalen räumte einen Fehler beim Fahrstreifenwechsel ein, durch zu heftiges Gegenlenken habe sich das Fahrzeug aufgeschaukelt und sei nicht mehr zu kontrollieren gewesen. Er konnte das Fahrzeug über die Fahrerseite leicht verletzt verlassen. Für die Dauer der Unfallaufnahme und der Bergemaßnahmen waren kurzzeitig zwei Fahrstreifen der BAB3 in Fahrtrichtung Köln gesperrt. Die Staulänge betrug zeitweise bis zu 4 Kilometer.

Symbol LKW PKW UnfallAm 26.04.2019, gegen 13:00 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer über die DRK-Leitstelle einen schweren Verkehrsunfall auf der A48 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Dernbach. Ein PKW sei unter den Auflieger eines Sattelzuges gefahren. Der 22 jährige PKW-Fahrer aus Hessen war laut Zeugenaussagen nach einem Wechsel vom linken auf den mittleren Fahrstreifen mit hoher Geschwindigkeit ungebremst unter den Auflieger gefahren. Der schwerverletzte Fahrer des PKW musste durch die Feuerwehr aus dem Wrack befreit werden. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Der 29 jährige LKW-Fahrer aus dem Kreis Altenkirchen blieb unverletzt. Die Unfallursache ist noch unklar, die Ermittlungen dauern an. Durch die Staatsanwaltschaft Koblenz wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, der Sachschaden beläuft sich auf ca. 30000,- EUR. Die BAB48 war in Fahrtrichtung Autobahndreieck Dernbach für die Dauer von 2:15 Std. voll gesperrt. Die Staulänge betrug zeitweise bis zu 10 km. (Polizei Montabaur) (Symbolbild)

Gute Nachrichten für Betzdorf, Scheuerfeld und Wallmenroth. Die drei Gemeinden erhalten jeweils öffentliche Gelder für den Ausbau von Verkehrswegen. Das hat die Landesregierung in Mainz mitgeteilt. Die Übergabe der Bewilligungsbescheide durch Ministerin Bätzing-Lichtenthäler findet am 3. Mai im Rathaus Betzdorf statt. Insgesamt handelt es sich um vier Bewilligungsbescheide für die Stadt Betzdorf
Dort erfolgen der Ausbau der Gerstenkampstraße und die Fortführung der Maßnahmen in der Bismarckstraße. Die Ortsgemeinde Scheuerfeld erhält Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2019 für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Mühlau. Geld gibt es ebenfalls für einen Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Mühlau in Wallmenroth. (VG Betzdorf)

Wenn Bäume und Sträucher Verkehrsschilder verdecken oder verhindern, dass Laternen mit ihrem Licht Straßen und Gehwege beleuchten, dann sind die Eigentümer der Grundstücke gefordert, auf denen die Bäume und Sträucher stehen. Darauf weist die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hin und bittet die Eigentümer von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentlichen Straßen und Wegen, störenden Bewuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, mit Bedacht zurückzuschneiden.