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20210112 IntegrationspreisDer Landkreis Altenkirchen war erfolgreich beim Integrationspreis des Landes Rheinland-Pfalz: In der Kategorie „Wurzeln schlagen – in zwei Kulturen“ wird die Initiative „Pflege! Deine Zukunft“ als Best-Practice-Projekt ausgezeichnet. Da die Feierstunde zur Preisverleihung digital stattfand, trafen sich die Projektverantwortlichen von Kreisverwaltung und Deutschem Roten Kreuz Rheinland-Pfalz in Altenkirchen, um die Auszeichnung zu würdigen. 

Einfacher Einstieg in den Pflegesektor
Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund für den Pflegeberuf begeistern und die Hemmschwellen für eine Ausbildung senken: Das ist Ziel des Projekts „Pflege! Deine Zukunft“, das Anfang 2019 startete. In einer Kombination aus Freiwilligendienst, Sprachkurs und Bildungsseminaren erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen einfachen Einstieg in den Pflegesektor. „Der besonders innovative Charakter des Projekts liegt im Zusammenführen und der Bündelung der Kernkompetenzen der Kooperationspartner sowie in der Auswahl der Zielgruppe“, erläutert Joachim Brenner, zuständiger Referatsleiter der Kreisverwaltung. Man versuche mit dem Projekt, verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern. „Vor allem die Frage der Akzeptanz von Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund und der Fachkräftemangel in der Altenpflege werden bestmöglich verwoben“, berichtet Sachbearbeiterin Andrea Rohrbach. 

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Würdigten in Altenkirchen den Erfolg beim Integrationspreis des Landes: (von links) Philip Iffland vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, Landrat Dr. Peter Enders sowie Andrea Rohrbach und Joachim Brenner von der Kreisverwaltung. (Quelle / Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen)

Symbol Energie Solaranlage DachViele Betroffene aus dem Westerwaldkreis haben ihre Anlagen noch nicht registriert
WESTERWALDKREIS. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz). Bildtext: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Foto: Marcelo Peerenboom/evm