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Symbol Energie Solaranlage DachViele Betroffene aus dem Westerwaldkreis haben ihre Anlagen noch nicht registriert
WESTERWALDKREIS. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz). Bildtext: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Foto: Marcelo Peerenboom/evm

Der Anmeldezeitraum für künftige Fünftklässler/innen am Gymnasium im Kannenbäckerland ist geplant ab dem Tag der Zeugnisausgabe, dem 29.1.21. Weitere Anmeldetage sind Samstag, 30.1.21, Dienstag, 2.2.21, Mittwoch, 3.2.21, Donnerstag, 4.2.21 und Freitag, 5.2.21. Für Nachzügler gibt es noch Termine am Freitag, 12.2.21.
Die Terminvergabe organisiert das Sekretariat, das unter der Rufnummer 02624-94080 erreichbar ist.