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Das Wetter im Westerwald

Heute 3°C
Morgen 5°C
06.12.2025 6°C

Die Wetterwoche im Westerwald

Wetterbericht für den Westerwaldkreis 01.12.2025 - 07.12.2025

In der ersten Wochenhälfte bleibt es im Westerwaldkreis insgesamt ziemlich kühl und wechselhaft. In Selters sowie Marienhausen sind tagsüber Höchstwerte um 6 bis 7 Grad möglich, nachts fallen die Temperaturen auf etwa 2 bis 3 Grad. Häufig zeigen sich dichte Wolken, gelegentlich kann Regen aufziehen — die Luft bleibt feucht und durch eine südwestliche Strömung mild-feuchte Atlantikluft sorgt laut regionaler Prognosen für unbeständige Bedingungen.

In der zweiten Wochenhälfte bleibt das wechselhafte Wetter nahezu konstant. In Horhausen und Oberlahr steigen die Tageswerte evtl. leicht auf 7 bis 8 Grad, nachts könnten sie bei etwa 3 bis 4 Grad liegen. Bewölkung dominiert weiterhin, mit gelegentlichen Schauern und örtlicher Frostgefahr bei klareren Nächten — besonders in höheren Lagen.

Am Wochenende bleibt es kühl, möglicherweise steigen die Tageswerte minimal auf um die 8 Grad, nachts liegen sie weiterhin bei etwa 3 Grad. Regen oder Nieselregen sind zwischendurch nicht ausgeschlossen; insgesamt bleibt das Wetter wechselhaft mit wolkigen Abschnitten.

Montabaur (ots)

Am Montag, dem 01.11.2021 ab 07:44 Uhr, meldeten sich mehrere Bewohner der Ortsgemeinde Höhn telefonisch auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Westerburg und teilten mit, dass ihre PKW in der vergangenen Halloween-Nacht zerkratzt worden seien. Die diversen Fahrzeuge wurden überwiegend in den Ortsteilen Urdorf und Oellingen am Straßenrand geparkt, wobei hauptsächlich die der Straße zugewandte Fahrzeugseite zerkratzt wurde. In einem Fall wurde die Zahlenfolge 462 in die Motorhaube geritzt. Insgesamt wurden in der Tatnacht 27 Fahrzeuge im Vorbeigehen beschädigt.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat, sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz eine Belohnung in Höhe von 1000,- EUR ausgesetzt.

Um dringende Beachtung und den Hinweis durch Abdruck der nachfolgenden Auslobungsbedingungen und insbesondere der Rechtswegklausel wird seitens der Staatsanwaltschaft explizit gebeten:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Mitteilungen nehmen entgegen

Polizeiinspektion Westerburg

Jahnstraße 5 56457 Westerburg

und alle Polizeidienststellen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Montabaur