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Das Wetter im Westerwald

Heute 7°C
Morgen 7°C
16.12.2025 7°C

Die Wetterwoche im Westerwald

Wetterbericht für den Westerwaldkreis 08.12.2025 - 14.12.2025

Im Westerwald bleibt das Wetter wechselhaft und insgesamt eher kühl. In Oberlahr und Wirges setzen tagsüber Höchstwerte von rund 7 Grad ein, nachts fallen die Temperaturen auf etwa 2 bis 3 Grad. Überwiegend ist der Himmel bewölkt, immer wieder ist mit Regen oder Sprühregen zu rechnen, und der Wind kann stellenweise spürbar sein.

In der zweiten Wochenhälfte zeigt sich das Wetter weiterhin unbeständig. In Westerburg und Altenkirchen sind tagsüber Höchstwerte von etwa 8 bis 9 Grad möglich, nachts sinken die Temperaturen auf rund 3 bis 4 Grad. Regen bleibt ein Begleiter — gelegentlich kann es auflockern, zeitweise setzt sich auch mal etwas Sonne durch, doch insgesamt dominiert Bewölkung mit Schauerneigung.

Der Ausblick auf’s Wochenende: Es bleibt wechselhaft mit Temperaturen tagsüber um die 8 bis 10 Grad, nachts um 4 bis 5 Grad. Regen oder Nieselregen sind durchaus möglich, eine echte stabile Hochdrucklag ist derzeit nicht in Sicht.

 

Montabaur (ots)

Am Montag, dem 01.11.2021 ab 07:44 Uhr, meldeten sich mehrere Bewohner der Ortsgemeinde Höhn telefonisch auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Westerburg und teilten mit, dass ihre PKW in der vergangenen Halloween-Nacht zerkratzt worden seien. Die diversen Fahrzeuge wurden überwiegend in den Ortsteilen Urdorf und Oellingen am Straßenrand geparkt, wobei hauptsächlich die der Straße zugewandte Fahrzeugseite zerkratzt wurde. In einem Fall wurde die Zahlenfolge 462 in die Motorhaube geritzt. Insgesamt wurden in der Tatnacht 27 Fahrzeuge im Vorbeigehen beschädigt.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat, sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz eine Belohnung in Höhe von 1000,- EUR ausgesetzt.

Um dringende Beachtung und den Hinweis durch Abdruck der nachfolgenden Auslobungsbedingungen und insbesondere der Rechtswegklausel wird seitens der Staatsanwaltschaft explizit gebeten:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Mitteilungen nehmen entgegen

Polizeiinspektion Westerburg

Jahnstraße 5 56457 Westerburg

und alle Polizeidienststellen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Montabaur