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Ab dem Schuljahr 2020/2021 startet die neue generalistische Pflegeausbildung. Diese Ausbildung vereint die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. In den Zugangsvoraussetzungen zur generalistischen Ausbildung ist geregelt, dass einjährig ausgebildete Gesundheits-und Krankenpflegehelferinnen und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer in die zweijährige verkürzte generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann einsteigen können.
Ende September 2019 trat nun die neue „Landesverordnung über die Ausbildung, Prüfung und Führung der Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers“ in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde die gesetzliche Grundlage auf Landesebene geschaffen, dass Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer, die die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in Rheinland-Pfalz erfolgreich absolvieren, eine bundesweite Anerkennung des Abschlusses erhalten. Weitere Hinweise und die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)