Kurz vor den großen Ferien hat sich der rheinland-pfälzische Ministerrat heute mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes befasst. Darin vorgesehen ist eine wesentliche Stärkung der Schülerrechte, wie Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Dienstag im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte: „Unsere Schulen leben von der Zusammenarbeit der gesamten Schulgemeinschaft. Deshalb wollen wir jetzt die Mitwirkungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler deutlich erweitern. Alle Schulen sollen Schülervertretungen haben. Bei den Grundschulen war das bisher nicht durchgehend der Fall, aber schon unsere Jüngsten können und sollen mitbestimmen. Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie.“
Für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mitbestimmungskatalog eingeführt. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten oder schulorganisatorische Fragen, wie beispielsweise die Veränderung der Hausordnung. „Mit dieser Schulgesetzänderung lösen wir ein, was wir mit unserem Koalitionsvertrag versprochen haben“, sagte die Bildungsministerin und betonte: „Ich bin mit dem Ziel angetreten, die Demokratieerziehung zu intensivieren. Da ist es nur ein logischer Schritt, dass wir mit der Novellierung des Schulgesetzes jetzt auch den Schülerinnen und Schülern mehr Rechte einräumen.“
Darüber hinaus soll auch die Digitalisierung im Schulgesetz verankert werden. „Das Lernen und Lehren in der digitalen Welt ist Teil unseres Bildungsauftrags. Deshalb wird auch das neue Schulgesetz einen Passus enthalten, in dem wir festlegen, dass digitale Lehr- und Lernsysteme zum Unterricht in Rheinland-Pfalz gehören. Damit schreiben wir im Gesetz fest, was durch ‚Medienkompetenz macht Schule‘ bereits seit langem an unseren Schulen funktioniert und gelebt wird“, so die Ministerin.
Zu den weiteren Neuerungen gehört auch, dass alle öffentlichen Schulen künftig ein landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm einsetzen. Dieses wird unter anderem für die Erstellung der amtlichen Schulstatistik genutzt.
Nach der Ministerratsbefassung beginnt die Anhörung, in der die betroffenen Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen können.
(Quelle: Pressemitteilung, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)