Die Ortsgemeinde Hillscheid führt den Wettbewerb „Prämierung von privaten Einzelmaßnahmen in der Ortsgemeinde Hillscheid, die zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen“ auch im Jahr 2017 wieder durch.
Teilnahmeberechtigt sind alle durchgeführten privaten Maßnahmen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und der „Richtlinie über die Prämierung privater Einzelmaßnahmen in der Ortsgemeinde Hillscheid, die zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen“ unter der Ziffer 2 angegebenen Kriterien entsprechen.
Berechtigt zur Abgabe eines Vorschlages sind nicht nur die Eigentümer, sondern auch alle Bürger der Ortsgemeinde Hillscheid, die eine Maßnahme anderer Personen vorschlagen möchten.
Das entsprechende Formblatt entnehmen Sie bitte der Anlage 2 dieser Veröffentlichung. Weiterhin erhalten Sie das Formblatt während der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Andreas Rath oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr‐Grenzhausen, Frau Iris Büser, Tel. 0 26 24/104‐230, Rathausstraße 48, 56203 Höhr‐Grenzhausen, Zimmer 107.
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.hoehr‐grenzhausen.de, abgerufen werden.
Die Anmeldungen müssen bei der Ortsgemeindeverwaltung Hillscheid oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr‐Grenzhausen
bis spätestens 08. September 2017
eingereicht werden.
Die Besichtigung durch die Kommission wird voraussichtlich in der zweiten September‐Hälfte erfolgen.
Ihre Ortsgemeinde Hillscheid
Anlage 1:
Richtlinien über die Prämierung privater Einzelmaßnahmen in der Ortsgemeinde Hillscheid, die zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen vom 04.08.2001
1. Allgemeines:
Die Ortsgemeinde Hillscheid stellt alle zwei Jahre im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Haushaltsmittel zur Förderung von privaten Einzelmaßnahmen, die zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen zur Verfügung. Diese werden in Form von Preisen gewährt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Richtlinien
2.1 Renovierung der Außenfassaden in Putz oder Anstrich, angepasst an das Gesamtbild der Gemeinde.
2.2 Herstellung oder Erneuerung von Freianlagen, wie Grün‐ oder Ruhezonen, die dazu beitragen, das Ortsbild freundlicher zu gestalten.
2.3 Einzelmaßnahmen oder Beiträge die zur Verschönerung des Ortsbildes dienen.
3. Höhe der Preise
Bis zu 5 Objekte können prämiert werden.
1. Preis = 500,00 € + Tafel mit Ortswappen und Inschrift 2. Preis = 400,00 €
3. Preis = 300,00 €
4. Preis = 200,00 €
5. Preis = 100,00 €
4. Bewerbungsverfahren:
4.1 Die Teilnahme ist schriftlich unter Angabe der durchgeführten Verschönerungsmaßnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr‐Grenzhausen einzureichen.
4.2 Eine Teilnahme am Wettbewerb setzt voraus, das bis zum Zeitpunkt der Entscheidung die Maßnahme abgeschlossen ist. Die beantragte Maßnahme darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
5. Jury
5.1 Die Mitglieder des Ausschusses zur Verschönerung des Ortsbildes bilden die Jury. 5.2 Am Wettbewerb teilnehmende Jurymitglieder sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.