Die Hundesteuer wird in der Stadt Limburg als Jahressteuer erhoben und ist in einer Summe zum 1. Juli eines Kalenderjahres fällig. Die Steuersätze betragen derzeit jährlich 66 Euro (Ersthund), 147 Euro (Zweithund) und 219 Euro (Dritthund und jeder weitere Hund). Die Steuer für einen „gefährlichen“ Hund beträgt derzeit 729 Euro jährlich. In diesem Zusammenhang weist die Steuerabteilung der Stadtverwaltung darauf hin, dass die Anmeldung zur Hundesteuer innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes/der Hunde in den Haushalt des Steuerpflichtigen bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn anzuzeigen ist.