„Die einsetzenden Zentralisierungsprozesse durch die beabsichtigte bundesweite Öffnung der Krankenkassen drohen eine funktionierende Versorgung der Versicherten vor Ort erheblich einzuschränken. Dies stellt einen nicht akzeptablen Eingriff in die Gesundheitspolitik dar. Die Pläne gehen vor allem zu Lasten älterer und chronisch kranker Menschen. Dies lehnen wir ab“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Heute findet die Fachanhörung zu dem Gesetz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin statt.
„Da die Gesundheitsversorgung der Menschen auf Landesebene organisiert wird, würde eine bundesweite Öffnung aller Krankenkassen mittel- bis langfristig zu Zentralisierungsprozessen führen, die den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erheblich gefährden werden“, so die Ministerpräsidentin. „Ich befürchte, dass durch eine solche Zentralisierung Großkassen entstehen, mit denen bewährte regionale Strukturen zerschlagen werden. Leidtragende wären die Menschen, für die es dann keine regionalen Anlaufstellen mehr gibt. Auch maßgeschneiderte regionale Versorgungskonzepte unter Beteiligung der Landesministerien sind dann nur noch schwer umzusetzen. Deshalb weisen wir den Vorstoß deutlich zurück.“
Laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler würde eine solche bundesweite Öffnung aller Krankenkassen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die mit dem Ziel der Stärkung der Länderkompetenzen geschaffen wurde, fundamental zuwiderlaufen: „Das habe ich bereits in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von Ende März 2019 deutlich gemacht.“
Auch der vorgesehene komplette Austausch der ehrenamtlichen Mitglieder gegen Vorstandsmitglieder der Kassen im GKV-Spitzenverband stelle laut Bätzing-Lichtenthäler eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, die von einem erheblichen Misstrauen gegenüber der aktuellen Selbstverwaltung zeuge.
Die gegenwärtige Besetzung des GKV-Spitzenverbandes habe sich grundsätzlich bewährt. Kritikpunkte, wonach die derzeitige Besetzung des Verwaltungsrates des GKV- Spitzenverbandes in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, seien nicht bekannt. Insofern würde eine solche Strukturänderung zu einer nicht nachvollziehbaren Entmachtung der Selbstverwaltung führen. „Da sich die Gesetzliche Krankenversicherung aus Beitragsmitteln finanziert, die hälftig von Versicherten und Arbeitgebern zu tragen sind, sollten die Vertreter beider Gruppen auch in den Selbstverwaltungsgremien des GKV-Spitzenverbandes weiterhin vertreten sein“, betonte die Ministerin.
(Quelle: Pressemitteilung, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)