Trotz eingestuftem Sanierungsbedarf ist eine Sanierung vorläufig nicht in Sicht. Der Bürgermeister von Gackenbach, Hans Ulrich Weidenfeller, wagt einen erneuten Vorstoß: Seit Jahren sind zwei zum Ort führende Straßen streckenweise marode. Bislang wurde sein Antrag, diese Straßen ins Straßenausbauprogramm des Landes aufzunehmen, abgelehnt. „Doch diese Straßen sind tatsächlich in einem erbärmlichen Zustand.“ befürwortet auch Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, das Ansinnen von Ortsbürgermeister Weidenfeller. Ein Ortstermin mit dem Landrat des Westerwaldkreises, Achim Schwickert, sollte die Dringlichkeit weiter deutlich machen.Bild:
Das Problem liegt auf der Straße: (v.l.) Hans Ulrich Weidenfeller, Ulrich Richter-Hopprich und Achim Schwickert bei der Bestandsaufnahme vor Ort: Der Zustand der Kreisstraße 172 ist sehr schlecht, eine Sanierung ist derzeit aber noch nicht vorgesehen. (Bild: Ingrid Ferdinand)
Die Teerdecke der Straßen ist Flickwerk: In jedem Jahr werden die Schäden notdürftig repariert, um im Anschluss an anderer Stelle wieder aufzutauchen. Busse und LKW sowie der PKW-Verkehr sorgen dafür, dass sich die Straßen immer weiter verschlechtern. Das soll sich in Zukunft ändern.
Doch ein Problem beim Ausbau ist die Zuständigkeit: Die Kreisstraße 172, die von der Kreisstraße 171 am Altenheim Horbach vorbei durch Gackenbach in das Gelbachtal führt, liegt in der Verantwortlichkeit des Kreises; die Straße von Dies nach Gackenbach in der des Landes Rheinland-Pfalz. Beide Straßen sind schon vor geraumer Zeit als Straßen mit Sanierungsbedarf eingestuft worden. Weidenfeller hätte gerne Zufahrten nach Gackenbach, die nicht marode sind. Doch sein Wunsch wird sich wahrscheinlich so schnell nicht realisieren lassen, macht Schwickert ihm nur wenig Hoffnung. Für die Landesstraße ist der Kreis nicht zuständig. Mit Blick auf die Kreisstraße, die so genannte freie Strecke, bittet der Landrat um Verständnis. Besonderes Augenmerk lege man auf den Ausbau von Ortsdurchfahrten, zumal mit der Erneuerung der von Schäden gekennzeichneten Fahrbahn oftmals auch der dringende Austausch von ebenfalls desolaten Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Gehwege erfolgen könne. Die Erneuerung der Ortsdurchfahrten erfolge dann als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandsgemeindewerken und der Ortsgemeinde. Der Ausbau von freien Strecken sei, so der Landrat, natürlich nicht zweitrangig. Hinsichtlich der Priorisierung werde neben dem Grad der Schädigung der gesamten Strecke, auch die Verkehrsbedeutung sowie die Verkehrsbelastung der Straße für einen zeitnahen Ausbau berücksichtigt. Handlungsbedarf sieht der Landrat trotzdem, er könne sich vorstellen, zumindest den Ausbau von einigen Teilstrecken zu ermöglichen, und bittet Richter-Hopprich, den entsprechenden Antrag der Ortsgemeinde zu gegebener Zeit im Kreis voran zu bringen. (VG Montabaur)