Zu einer breiten Diskussion quer durch die Fraktionen führte ein Antrag der SPD auf Einführung eines (kombinierten) Senioren- und Behindertenbeirats auf Ebene der Verbandsgemeinde (VG). Einigkeit herrschte darüber, dass sowohl den Senioren als auch den Behinderten in der Politik besondere Beachtung geschenkt und ihre Belange bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Uneinig waren sich die Fraktionen indes darüber, wie dies geschehen soll. Die SPD beantragte die Einrichtung eines Senioren- und Behindertenbeirats für den VGR, dem gleichermaßen Senioren und Behinderte wie Vertreter von Verbänden, Initiativen und Einrichtungen angehören sollen. „Es ist immer wichtig, mit den Betroffenen direkt zu sprechen. Sie öffnen uns die Augen für die Barrieren und Probleme des Alltags und geben somit wertvolle Hinweise für die Praxis.“, begründete Uli Schmidt für die SPD den Antrag.
Er forderte: „Als Kommune müssen wir uns den Fragen der Zukunft stellen.“ Der Beirat solle, so Schmidt, mindestens zweimal jährlich tagen und Empfehlungen an den VGR aussprechen, sofern dessen Themen Senioren oder Behinderten betreffen. Außerdem könnte der Beirat eigene Angebote für die Zielgruppe entwickeln. Für die CDU argumentierte ihr Sprecher Dr. Wolfgang Neutz gegen die Einführung eines Beirats: Senioren- und Behindertenbeiräte oder –beauftragte hätten auf der VG-Ebene wenig zu tun, weil die Aufgaben, bei denen es um die Lebenssituation dieser Personen gehe, den Ortsgemeinden und der Stadt zufallen und dort auch wahrgenommen werden. Dort, wo die VG in eigener Zuständigkeit handele (z.B. beim Bauen und Sanieren von Gebäuden) gäbe es ohnehin ein breites Regelwerk, das beachtet werden müsse. Zusätzlich würden bei bestimmten Fragen Fachverbänden hinzugezogen. Darüber hinaus gibt es in der Verwaltung die Generationenbeauftragte, die sich sehr für Senioren und ihre spezifischen Bedürfnisse einsetzt, die die Ortsgemeinderäte in diesen Fragen berät und unterstützt und die in den vergangenen Jahren schon viel erreicht hat. „Außerdem“, so Dr. Neutz, „sind 22 von 40 Mitgliedern dieses Verbandsgemeinderates heute bereits um die sechzig Jahre alt. Wir kennen also die Probleme und Fragestellungen der Zielgruppe Senioren aus eigenem Erleben.“ Bürgermeister Richter-Hopprich mahnte an, dass der vorgelegte Satzungsentwurf nicht den Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung des Landes für einen solchen Beirat entspricht. Nach intensiven Beratungen fiel die abschließende Abstimmung knapp aus: Mit 18 Nein- und 16 Ja-Stimmen wurde der SPD-Antrag schließlich abgelehnt.
(Quelle: Pressemitteilung, VG Montabaur)