Koblenz (ots) - Am Samstag, den 23.03.2019, haben ca. 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier die Einhaltung der Mindestlohnregelungen überprüft.
Bei der Prüfung wurden insbesondere Unternehmen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons, einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen sowie im Wach- und Sicherheitsdienst aufgesucht.
Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden insgesamt 375 Arbeitnehmer von 191 verschiedenen Unternehmen kontrolliert. Es konnten insgesamt 60 Vorfälle festgestellt werden, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. In 29 Fällen besteht der Verdacht, dass gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes verstoßen wurde. Bei den übrigen Verdachtsfällen handelt es sich um Zuwiderhandlungen gegen das Ausländerrecht und um Leistungsmissbrauch.