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Betzdorf (ots) - Bei der Polizei Betzdorf wurde Anzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterschlagung erstattet. Unbekannte Täter hatten Kondolenzbriefe geöffnet und Bargeld entwendet. In diesem Zusammenhang rät die Polizei Betzdorf dringend davon ab, Bargeld in Briefen zu versenden. Insbesondere Couverts, die den Anlass des Versandes schon äußerlich erkennen lassen, sollten vor dem Versand in einen neutralen Umschlag gepackt werden. So kann wenigstens der äußerliche Anreiz gemindert werden, den Brief zu öffnen und Bargeld zu suchen. Der Versand von Bargeld in Briefen ist meistens nicht versichert. Der Versanddienstleister wird in der Regel die Erstattung des Verlustes berechtigterweise ablehnen. Weitere Beratungsangebote finden sie unter polizei-Beratung.de.