Der Unterhaltsvorschuss ist eine gute und wichtige Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Er hilft den Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Alleinerziehende, die für ihre minderjährigen Kinder sowohl die Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsverantwortung tragen als auch wegen ausbleibenden Barunterhalts die Kosten für das Kind tragen müssen, sind dauerhaft besonders belastet. Um dieser Belastungssituation Rechnung zu tragen, hat der Bundestag den Unterhaltsvorschuss zum 1. Juli 2017 wesentlich ausgebaut. Bis 30. Juni 2017 waren nur Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre anspruchsberechtigt und die maximale Bezugsdauer betrug 72 Monate. Durch die Änderung sind die maximale Bezugsdauer auf 72 Monate sowie das Ende des Anspruchs ab dem zwölften Lebensjahr weggefallen. Der Bezug ist nun bis zum 18. Lebensjahr möglich. Nach den Worten von Landrat Michael Köberle hat dies große wirtschaftliche Auswirkungen auf den Kreis Limburg-Weilburg.
Die monatlichen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)-Sätze betragen aktuell 160 Euro bei Kindern bis fünf Jahren, 212 Euro bei Sechs- bis Elfjährigen und 282 Euro bei 12- bis 17-Jährigen. „Die Fallzahlen sind in Folge dessen deutlich gestiegen. Hatte unser Amt für Jugend, Schule und Familie zum Stichtag 30. Juni 2017 noch 764 Fälle zu bearbeiten, waren es zum 31. Dezember 2018 1.371 Fälle. Der finanzielle Aufwand ist ebenfalls erheblich angestiegen. Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten auf 2.060.898,30 Euro, in 2018 waren es 3.808.326,86 Euro. Auf der anderen Seite sind die Einnahmen von 256.372,29 Euro in 2017 auf 419.864,29 Euro im Jahr 2018 angestiegen“, erläutert Landrat Michael Köberle. Denn bei Eltern, die das Geld eigentlich zahlen könnten, versucht der Staat, sich dieses Geld natürlich anschließend wieder zurückzuholen.
Tatsächlich trug der Landkreis Limburg-Weilburg bis 30. Juni 2017 ein Drittel der Kosten, der Rest wurde von Bund und Land zu jeweils einem Drittel getragen. Seit der Gesetzesänderung am 1. Juli 2017 trägt der Landkreis 30 Prozent der Kosten, der Bund 40 und das Land 30 Prozent. „Im Gegenzug müssen jedoch auch 70 Prozent unserer Einnahmen an den Bund und das Land abgeführt werden. Zudem gibt es keinerlei Erstattung für den personellen Mehraufwand im Hinblick auf die Antrags- und Sachbearbeitung. Der Landkreis hat aufgrund der gestiegenen Fallzahlen 4,5 neue Vollzeitstellen schaffen müssen. Diese durch den Bundestag verursachten Mehraufwendungen trägt der Landkreis zurzeit ohne signifikanten Ausgleich“, so Landrat Köberle abschließend.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreis Limburg-Weilburg)