Limburg-Weilburg. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg, die nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in den Verwaltungen arbeiten, trafen sich zu einem regionalen Austausch. Bürgermeister Friedhelm Bender begrüßte die „internen“ Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen im Rathaus in Runkel.
Thema waren die Beteiligungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei der Personalfindung, speziell im Hinblick auf Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen. Über die Methoden, wie man den Frauenanteil in Führungspositionen verbessern kann, wurden konträre Diskussionen geführt. „Ebenso notwendig sind Fortbildungen für Führungskräfte“, so die Frauenbeauftragte des Landkreises, Ute Jungmann-Hauff.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten kritisierten mit Blick auf das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, dass im Öffentlichen Dienst erst ab 50 Beschäftigten eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss. „Im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es einige Rathäuser, die somit keine Frauenbeauftragte bestellen müssen, sodass das Gesetz dort nicht umgesetzt wird“, betonte die Kreisfrauenbeauftragte.
„Bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, bei Beförderungen/Höhergruppierungen, Kündigungen, Organisationsveränderungen, Arbeitszeitgestaltung oder Gremienbesetzungen findet keine Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt“, erläuterte Ute Jungmann-Hauff und ergänzte: „Wir raten den Beschäftigten auch in kleineren Rathäusern, sich für die Umsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes stark zu machen.“ Eine Frauenbeauftragte könne auch bei weniger als 50 Beschäftigten bestellt werden, so die einstimmige Meinung des Gremiums. Die Umsetzung von Chancengleichheit am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Flexibilisierung der Arbeitszeiten dürften nicht blockiert werden.
(Quelle: Pressemitteilunng, Kreis Limburg-Weilburg)