Heiligenroth (ots) - Am Mi., 30.01.2019, kontrollierten Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz auf dem Rastplatz Montabaur auf der BAB 3 gegen 08:30 Uhr zunächst einen aus dem südosteuropäischen Raum stammenden, mit 17 Fahrgästen besetzten Fernlinienbus. Der Bus war mit zwei Fahrern besetzt.
Dem Kontrolleur fielen bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten Ungereimtheiten auf. Die nähere Überprüfung der Fahrgäste ergab schließlich, dass sich unter diesen zwei weitere Fahrer befanden, welche den Bus zuerst gelenkt hatten und nunmehr unerlaubterweise ihre Tagesruhezeit im Fahrzeug verbrachten. Die beiden Fahrer befanden sich zum Kontrollzeitpunkt bereits 36 Stunden im Fahrzeug, obwohl sie ihre vorgeschriebene Tagesruhezeit, außerhalb des Fahrzeugs, bereits nach 21 Stunden hätten antreten müssen. Der weitere Datenabgleich ergab zudem, dass vor circa 15 Stunden die Fahrerkarte eines weiteren Fahrers genutzt wurde, was von den Fahrern nicht plausibel erklärt werden konnte, und auch, dass die für den nachweispflichtigen Zeitraum der vergangenen 28 Tage vorgelegten Nachweise insgesamt lückenhaft waren.
Die Weiterfahrt mit dem Bus wurde untersagt und erst mit einem Ersatzfahrer wieder gestattet. Gegen die vier Fahrer und das ausländische Unternehmen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 7.200,- EUR angeordnet.
Unmittelbar nach der Kontrolle des Fernlinienbusses wurde ein ebenfalls aus dem südosteuropäischen Raum stammendes Kleinbus-Gespann einer Kontrolle unterzogen. Im Kleinbus befanden sich insgesamt 6 Fahrgäste, welche zu einem Betrieb nach Nordrhein-Westfalen befördert wurden, um dort als Erntehelfer zu arbeiten. Für die entgeltliche Personenbeförderung, welche mit dem Kleinbus durchgeführt wurde, lag keine Genehmigung vor. Der Anhänger war zudem mit den verschiedensten Stückgütern beladen, welche ebenfalls entgeltlich befördert wurden. Auch hierfür lag keine Genehmigung vor.
Weiterhin war im Kleinbus kein Fahrtenschreiber eingebaut und der Fahrer des Gespanns konnte auch keine sonstigen Lenkzeitnachweise vorlegen. Durch eine Befragung der Fahrgäste wurde schließlich ermittelt, dass der Fahrer zum Kontrollzeitpunkt bereits seit circa 26 Stunden mit dem Gespann unterwegs war, ohne die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Auch der technische Zustand des Kleinbusses war, insbesondere aufgrund verschlissener Bremsbeläge, durchgerosteter Bremsleitungen und defekter Sicherheitsgurte, als desolat zu bezeichnen. Das Fahrzeug wurde einer Prüfstelle zugeführt und der Prüfer bewertete den Zustand als "verkehrsunsicher", was eine direkte Untersagung der Weiterfahrt und zwangsweise Stilllegung des Kleinbusses nach sich zog.
Die Fahrgäste wurden durch ein Ersatzfahrzeug an der Kontrollörtlichkeit abgeholt. Gegenüber dem Fahrer und dem südosteuropäischen Unternehmen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und es wurde wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.000,- EUR angeordnet.