Am 4. Februar trifft sich der Kreistag des Westerwaldkreises zu seiner nächsten Sitzung. Dabei geht es unter anderem um die so genannte Integrationspauschaule. Eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weiterer Gesetze, sieht in einem neuen Paragraphen eine einmalige Zahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte, in Höhe von insgesamt rund 58 Mio. € im Jahr 2018 und 48 Mio. € im Jahr 2019 vor. Diese Mittel sollen zur Entlastung bei den Aufwendungen, die den Kommunen im Zusammenhang mit der Integration entstanden sind, beitragen. Der Kreisausschuss hatte dem Kreistag zuvor empfohlen, die Gelder jeweils zur Hälfte an den Kreis und die Verbands- und Ortsgemeinden aufzuteilen.