Auf der Grundlage der aktuellen Ansätze des Wirtschaftsplanes für 2017 und der Erkenntnisse aus den Aufwendungen des laufenden Jahres für die Abfallentsorgung, wurden die Gebühren neu kalkuliert. Bei der Veranschlagung der einzelnen Wirtschaftsplanansätze für 2017 ergaben sich neben Kostensteigerungen auch Kosteneinsparungen und erhöhte Ertragsprognosen für das kommende Wirtschaftsjahr. Es konnte eine Beibehaltung der Gebührensätze für das kommende Wirtschaftsjahr vorgeschlagen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Abfallentsorgungsgebühren mit Ausnahme der Gebührensätze für die Anlieferung von sperrigen Abfällen sowie Holzabfällen, Bauschutt und Erdaus- hub, Grün- und Gartenabfällen und bei den sonstigen Abfällen für 2017 gegenüber dem Vorjahr in unveränderter Höhe und Art festzusetzen.