Das Autobahnamt Montabaur muss Teil der aktuell in Gründung befindlichen Bundesautobahngesellschaft werden. Das fordert die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz in einer Resolution, die sie in ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet hat. Hintergrund ist eine Neuregelung in der Verwaltung der Bundesautobahnen: Ab 2021 ist der Bund – und nicht mehr die Länder – für die Bundesautobahnen verantwortlich.
Bislang betreut das Autobahnamt Montabaur des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz mit rund 620 Mitarbeitern 880 Kilometer Bundesautobahn und rund 400 Kilometer Autobahnrampen im Land. Anders als fast alle anderen Straßenämter in Deutschland ist das Amt nicht zugleich für Landesstraßen zuständig, sondern verwaltet ausschließlich Bundesautobahnen.
„In seiner derzeitigen Struktur bündelt das Autobahnamt Montabaur Personal und Know-how für die Verwaltung der Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz. Die Wirtschaft im Land ist auf eine gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Deshalb brauchen wir auch in der künftigen Struktur ein fachkundiges Kompetenzzentrum vor Ort, das Erhalt und Ausbau unserer Straßen koordiniert“,
erklärt Joachim Altmann, Vorsitzender des Verkehrsausschusses der IHK Koblenz.
„Das Autobahnamt Montabaur sollte als ein regionaler Standort in die künftige Bundesautobahngesellschaft integriert werden.“
Mit ihrer Resolution schaltet sich die IHK-Vollversammlung in die aktuelle Diskussion um die Umsetzung der neuen Gesetzesregelung ein. Zwar hatte der Bundesrat bereits im Sommer vergangenen Jahres beschlossen, Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung von Bundesautobahnen auf eine Gesellschaft privaten Rechts zu übertragen, um vorhandene Potenziale zu bündeln. Offen ist jedoch beispielsweise noch, wo die Tochtergesellschaften sitzen werden und woher die Mitarbeiter kommen sollen. Eine vollständige Integrierung des Montabaurer Amts in die neue Gesellschaft wäre deshalb nach Ansicht der IHK-Vollversammlung eine Win-win-Situation für alle Akteure.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer der Vollversammlung fordern zugleich eine personelle Stärkung des Standorts, damit die neu anfallenden Aufgaben bewältigt werden können. Daneben sollte aus Effizienzgründen auch die Zuständigkeit "Planfeststellungsbehörde für Bundesautobahnen" in Rheinland-Pfalz vom Landesbetrieb Mobilität auf die Bundesautobahngesellschaft und ihre regionalen Strukturen übertragen werden. „Wichtig ist, dass alle notwendigen Entscheidungen nun zeitnah getroffen werden. Nur so lassen sich die Aufgaben reibungslos vom Land an den Bund übertragen“, sagt Altmann. „Autobahnen sind die Lebensadern der Wirtschaft – ihr Unterhalt muss so effizient wie möglich gestaltet werden.“