Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen. Wie die Historie zeigt ist der Westerwaldkreis bereits 1997 seiner Verpflichtung zur Aufstellung eines Nahverkehrsplanes nachgekommen. 2002 erfolgte dann eine umfassende Überarbeitung vor dem Hintergrund der Integration des ICE-Bahnhofes Montabaur und des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in das bestehende Netz des ÖPNV. Schließlich reagierte der Kreis 2006 mit einer Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes auf die absehbare demografische Entwicklung.
Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung
Nun soll es darum gehen, den derzeitigen Stand unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen der letzten Jahre als Status quo zu erfassen und für die Zukunft weiterzuentwickeln.
Dafür wird zunächst eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erarbeiten soll. Der von Landrat Achim Schwickert zu leitenden Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Kreistagsfraktionen, Vertreter der Verwaltung und auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion auch der ehrenamtliche Beauftragte des Westerwaldkreises für die Belange behinderter Menschen, Franz Georg Kaiser, angehören.
Das Rahmenpapier soll im Herbst den Kreisgremien vorliegen, damit dann ein Planungsbüro mit der Erstellung der erforderlichen Bestandsaufnahme, der Bestandsanalyse und dem Fertigen einer Konzeption beauftragt werden kann. Der Entwurf des fortgeschriebenen Nahverkehrsplanes wird dann Ende 2019 wiederum in den Kreisgremien erörtert.