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Koblenz: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall krimineller Vereinigung
Westerwaldkreis: Johanniter spenden Schutzanzüge für obdachlose Menschen
Koblenz: Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Nach der Revision gegen ein Urteil des Koblenzer Landgerichts, hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen drei Angeklagte wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Wesentlichen bestätigt. Die Strafen liegen zwischen einem Jahr und drei Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Vollstreckung der Strafen gegen zwei Angeklagte wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurden die Schuldsprüche in einem Punkt leicht angepasst: Die Angeklagten sind nun jeweils nur in einem Fall der Mitgliedschaft schuldig, was die Strafhöhe jedoch nicht verändert.

Der Johanniterorden hat 15 hochwertige Schutzanzüge an das Housing-First-Projekt im Westerwaldkreis gespendet. Die multifunktionalen Anzüge dienen gleichzeitig als Schlafsack, Jacke, Schutz für die Beine und Rucksack. Sie sollen vor allem Menschen schützen, die derzeit keine Wohnung haben und im Freien oder in unbeheizten Unterkünften übernachten müssen. Housing First bietet den Betroffenen Wohnungen an, ohne vorherige Bedingungen, um ihnen eine stabile Lebensgrundlage zu geben. Im Kreis nehmen sechs von zehn Verbandsgemeinden an dem Programm teil.

Zum Jahreswechsel warnt der Zoll Koblenz vor nicht zugelassenem Feuerwerk, das im Ausland oder online angeboten wird. Alle in Deutschland verkauften Produkte müssen das CE-Zeichen tragen. Nicht konforme Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen verursachen. Allein 2024 wurden über sieben Tonnen illegaler Pyrotechnik sichergestellt. Der Zoll appelliert, nur geprüfte Produkte zu nutzen und auf illegales Feuerwerk zu verzichten. Für bestimmte Feuerwerkskategorien ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich.