Seit Sommer 2016 gehört der Westerwaldkreis dem Gemeinschaftstarif des VRM an. Bislang flossen vom Bund Unterstützungsgelder, die jedoch künftig entfallen könnten. Eine entsprechende Änderung des Nahverkehrgesetzes steht in diesem Jahr an. Um die Finanzierung und den Betrieb des ÖPNV im Westerwaldkreis auch langfristig sicherstellen zu können, sollen entsprechende Nahverkehrspläne erstellt werden. Dabei handelt es sich um ein Papier „Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Westerwaldkreises“. Bis Ende 2019 soll dieser dann in Kraft treten, so der Wunsch des Kreistags.