Limburg-Weilburg. Nachdem die hessische Erstaufnahmeeinrichtung des Landes mit der Ausgabe im Dezember letzten Jahres begonnen hatte, führt nun auch der Landkreis Limburg-Weilburg die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ein. Es werden ab sofort zunächst alle dem Landkreis neu zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit der Bezahlkarte ausgestattet. Die bereits hier lebenden Flüchtlinge im Asylbewerberleistungsbezug werden sukzessive auf die Leistungsgewährung per Bezahlkarte umgestellt. Damit werden die Asylbewerberleistungen künftig in Form unbarer Leistungen durch eine Bezahlkarte zur Deckung des notwendigen Bedarfs erbracht. Für den persönlichen Bedarf sind als Anhalt monatlich 50 Euro pro Person in bar von der Karte abhebbar.
Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in allen Geschäften eingesetzt werden, die Visa akzeptieren. Außerdem kann an allen Geldautomaten in Deutschland und bei teilnehmenden Einzelhändlern beim Einkauf kostenlos Geld – im Rahmen des verfügbaren Barbetrags – abgehoben werden. Überweisungen ins oder aus dem Ausland erlaubt die Karte nicht. Auch ein Karteneinsatz im Ausland ist nicht möglich.
Nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen durch den Bund und Abschluss des länderübergreifenden Vergabeverfahrens an einen Bezahlkartenanbieter setzt der Landkreis Limburg-Weilburg als einer der ersten hessischen Landkreise die Einführung der Bezahlkarte um.
Auf Basis eines Antrags von CDU und SPD hatte der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg in seiner Sitzung im Dezember 2024 zudem einstimmig den Kreisausschuss mit der Erarbeitung und Vorlage einer Konzeption zur Einführung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für weitere Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger beauftragt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben. Die Konzeption wird durch den Kreisausschuss erstellt und soll dann im Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Jugend, Gesundheit und Sport vorgestellt werden. Die Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe wird durch Integration in den Arbeitsmarkt positiv beeinflusst. Außerdem besteht dabei die Gelegenheit eines zusätzlichen finanziellen Verdienstes für diese Personengruppe, der auch in bar ausgezahlt werden kann. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)