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Die Gemeinde Dornburg ist mit ihren fünf Ortsteilen von Juli 2019 bis Dezember 2027 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können. Gemeinsam mit einem Planungsbüro, der Gemeindeverwaltung sowie unter Einbindung der Dornburger Bürgerschaft, wurde ein umfangreiches Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) mit konkreten Handlungsfeldern und Startprojekten erarbeitet. Alle Förderprojekte müssen aus diesem IKEK abgeleitet werden. Der für die Umsetzung der Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt rund 1.500.000 Euro. Neben der Erstellung des IKEK wurden bislang bereits die städtebauliche Beratung sowie die Erstellung eines Informations-Flyers gefördert. Beide Maßnahmen beziehen sich auf die Möglichkeit der Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung. Die öffentliche Förderquote für die Gemeinde Dornburg beträgt 75 Prozent der förderfähigen Nettokosten, sie wird jährlich neu festgesetzt und ist zunächst gültig bis zum 30. Juni 2025. Die nun übergebenen Zuwendungsbescheide für kommunale Maßnahmen verfügen insgesamt über ein Investitionsvolumen von 366.391,84 Euro, davon förderfähige Kosten in Höhe von 307.892,30 Euro und Zuschüssen von insgesamt 230.919,24 Euro.


Folgende Zuwendungsbescheide mit jeweils angegebenem Zuschuss wurden ausgehändigt:
Umgestaltung Außenbereich der Mehrzweckhalle und Margaretenwiese in Dorndorf (Planung): 1.761,92 Euro
Umgestaltung Außenbereich der Mehrzweckhalle und Margaretenwiese in Dorndorf (Umsetzung): 65.417,82 Euro
Attraktivitätssteigerung der Skateranlage in Langendernbach: 37.815,13 Euro
Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes am Pappel/-Weiherweg in Dorndorf: 25.210,09 Euro
Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes am Dernbach in Langendernbach: 22.058,82 Euro
Dachsanierung „Ehemaliges Schwesternhaus“, Hofgarten 12, in Thalheim: 63.025,21 Euro
Attraktivitätssteigerung „Lindenplatz“ in Frickhofen (Planung): 3.025,21 Euro
Städtebauliche Beratung II: 12.605,04 Euro

Die Umsetzung von vier dieser Projekte wurde bereits im Rahmen eines genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestartet. Im privaten Bereich wurde das Angebot zur kostenlosen Fachberatung für mögliche Sanierungs- und Umgestaltungsvorhaben (Städtebauliche Beratung) so gut angenommen, dass bereits der zweite Zuwendungsbescheid für diese Maßnahme ausgestellt wurde. Bis heute wurde die Beratung von 51 Interessenten in Anspruch genommen. Sieben private Fördermaßnahmen konnten bereits bewilligt werden. Davon sind drei abgeschlossen und abgerechnet. In den anerkannten DE-Förderschwerpunkten kann die Kommune ein geeignetes Fachbüro zur Beratung von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Antragstellerinnen und Antragstellern im örtlich abgegrenzten Fördergebiet beauftragen. Diese Beratung ist für die privaten Interessenten kostenfrei und unverbindlich.
Interessenten können sich für Auskünfte und Terminvereinbarung an das beauftragte Architekturbüro Schäfer in Westerburg, Telefon: 02663-99090, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder an das Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Herr Ruoff, Telefon: 06431-2965957; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenden.

Folgende Maßnahmen können beraten und gefördert werden: Sanierung und Erhaltung von Gebäuden (Baujahr vor ca. 1950), Dachstuhl, Dacheindeckung, Fachwerkrestaurierung; Fachwerkfreilegung, Sanierung oder Aufarbeitung von Fenstern und Haustüren, Fassaden- und Sockelsanierung; Erweiterung und Umnutzung von Gebäuden.
Steigerung der Energieeffizienz: Wärmedämmung (Dach, Fassade, Geschossdecken); technische Anlagen sind in Kombination mit Sanierungsarbeiten förderfähig.
Erstellung von Ersatz- oder Neubauten, die sich in die vorhandene Baustruktur des alten Ortskerns einfügen
Städtebaulich verträglicher Rückbau: Rückbau nicht sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude zur Verbesserung der Siedlungsstruktur und Lebensqualität; Grundlage ist eine qualifizierte Beratung oder Fachplanung in Verbindung mit einer abgestimmten Nachnutzung
Hof-, Garten-, Grünflächen: Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 35 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben einer Maßnahme, höchstens 45.000 Euro je Objekt, höchstens 60.000 Euro für Kulturdenkmäler beziehungsweise höchstens 200.000 Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden bei der Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten. Eine Förderung beginnt bei Investitionen ab 10.000 Euro förderfähiger Nettokosten. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Bei umfangreichen Maßnahmen sind in der Regel Teilauszahlungen möglich. Die Fördermaßnahmen unterliegen einer Zweckbindung von zwölf Jahren. Grundlagen für die Bewilligungen sind die Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung Stand 2023 und die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 1. Januar 2023.

Der Marktflecken Mengerskirchen ist mit seinen fünf Ortsteilen seit Juli 2022 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können. Gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) mit Handlungsfeldern und Projektvorschlägen erarbeitet, die im Nachgang weiter konkretisiert wurden. Alle Förderprojekte müssen aus diesem KEK abgeleitet werden. Das KEK sowie alle zugehörigen Unterlagen wurden von der Bewilligungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg im Einvernehmen mit der WI Bank am 15. April 2024 anerkannt und am 30. April 2024 von der Gemeindevertretung beschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der „Konzeptphase“ konnte somit die aktuelle „Umsetzungsphase“ beginnen, in der sich die Kommune bis Dezember 2028 befindet. Der für die Umsetzung kommunaler Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt rund 1.500.000 Euro. Die öffentliche Förderquote des Marktfleckens beträgt 70 Prozent der förderfähigen Nettokosten, sie wird jährlich neu festgesetzt und ist zunächst gültig bis zum 30. Juni 2025. Der nun übergebene Förderbescheid für die Städtebauliche Beratung hat ein Investitionsvolumen von 45.220,00 Euro, davon förderfähige Kosten in Höhe von 38.000,00 Euro und einem Zuschuss von insgesamt 26.600,00 Euro. Die Kommune kann nun ein geeignetes Fachbüro zur Beratung von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Antragstellerinnen und Antragstellern im örtlich abgegrenzten Fördergebiet beauftragen. Die Städtebauliche Beratung ist elementarer Bestandteil des privaten Antragsverfahrens und umfasst sowohl die Beratung hinsichtlich der baulichen Maßnahmen als auch der Förderkonditionen. Für die privaten Interessenten ist sie kostenfrei und unverbindlich. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für ein entsprechendes Büro. Nach anschließender Auftragsvergabe findet eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Hinweisen zur privaten Förderung statt. Kontaktdaten für die Terminvereinbarung werden sodann ebenfalls veröffentlicht. (Quelle Kreis Limburg Weilburg)