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Dem 24-jährigen Angeklagten wird nach dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses vom 28.05.2024 zur
Last gelegt, eine schwere Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie durch dieselbe Handlung
zugleich eine vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen begangen zu haben. Er soll in den
Nachtstunden des 02.02.2024 aus unbekannten Gründen im Erdgeschoss des von ihm und seiner
Mutter bewohnten Einfamilienhauses einen Brand gelegt und sodann das Haus verlassen haben,
während seine Mutter im Obergeschoss schlief. Unmittelbar danach soll er jedoch den Notruf der
Polizei gewählt und den Brand gemeldet haben. Einem Zeugen, der den Brand zufällig bemerkt hatte,
soll es unter Mithilfe eines der eintreffenden Polizeibeamten gelungen sein, die Mutter des
Angeklagten über das Dachfenster des Hauses zu retten. Sowohl die Mutter des Angeklagten als auch
der Zeuge sollen eine Rauchgasintoxikation erlitten haben.
Die Staatsanwaltschaft war in der Anklageschrift vom 06.05.2024 abweichend von der hier
dargestellten rechtlichen Würdigung vom Vorliegen eines Tötungsvorsatzes des Angeklagten und
daher von einem versuchten Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung, schwerer
Brandstiftung und vorsätzlicher Körperverletzung ausgegangen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)