Ende 2016 war in Rheinland-Pfalz nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit knapp 43.400 Empfängerinnen und Empfängern die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart der Sozialhilfe nach SGB XII, gefolgt von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (31.645 Empfängerinnen und Empfänger). Während mehr Frauen als Männer auf Grundsicherung angewiesen waren (Frauenanteil: 53 Prozent), waren es bei der Eingliederungshilfe deutlich mehr Männer (Frauenanteil: 42 Prozent).
Die dritthäufigste Hilfeart war die Hilfe zur Pflege. Knapp 15.900 Personen erhielten Ende vergangenen Jahres entsprechende Leistungen. Zwei Drittel der Anspruchsberechtigten waren Frauen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde gut 14.700 Personen gewährt, wobei Frauen und Männer annähernd gleichermaßen auf diese Leistungen angewiesen waren (Frauenanteil: 49 Prozent). Etwa 850 Personen wurden mit Hilfen zur Gesundheit unterstützt (Frauenanteil: 58 Prozent), und rund 1.500 Menschen nahmen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen in Anspruch (Frauenanteil: 44 Prozent).
Insgesamt wurden im Jahr 2016 netto mehr als 1,4 Milliarden Euro für Sozialhilfe ausgegeben, wobei die Eingliederungshilfe mit einem Anteil von 61 Prozent die mit Abstand größte Position darstellte. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (18 Prozent) und der Hilfe zur Pflege (14 Prozent) wurden 93 Prozent der gesamten Nettoausgaben für diese drei Hilfearten aufgewendet. Die übrigen sieben Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (vier Prozent), die Hilfen zur Gesundheit (zwei Prozent) sowie die sonstigen Hilfen (ein Prozent).