Feuergefahr in Wald und Wiese,
besteht auch jetzt bereits zu Beginn dieses Sommers. Der Boden ist trotz des Regens vor wenigen Wochen bereits wieder trocken.
Bei uns besteht auf den an unser Dorf angrenzenden Wiesen die hohe Gefahr eines Brandes (Stufe 4) und in den umliegenden Wäldern die mittlere Gefahr eines Brandes (Stufe 3).
Ich habe daher heute, wie im letzten Sommer auch, angeordnet, dass offene Feuer an unserer Freizeiteinrichtung und Grillhütte ab sofort untersagt sind.
Durch Funkenflug kann das Umfeld ganz schnell in Brand geraten. Wie wir bei den Waldbränden in Sachsen und Brandenburg zur Zeit wieder sehen und erleben, ist es der Feuerwehr nicht immer möglich diese Feuer zu löschen. Hier wurden durch unachtsames Verhalten Naturschutz- und Wandergebiete vernichtet. Ein Aufforsten wird Jahrzehnte dauern und sehr teuer werden.“, teilte der Ortsbürgermeister Roland Lorenz mit.
Aus Gründen der Prävention ist auch das Verbrennen von Gartenabfällen ohne Genehmigung des Ordnungsamtes nicht gestattet. Diese pflanzlichen Abfälle werden zweimal im Jahr im Rahmen des Holsystems durch den Westerwaldkreis Abfallbetrieb (WAB) entsorgt.
„Ich bitte Sie auch im Garten keine Feuerstellen einzurichten und Feuer zu entfachen. Die Gefahr, dass Mitmenschen an ihrer Gesundheit und Sachen geschädigt werden, ist sehr groß.“, so der Appell von Lorenz. (Quelle Roland Lorenz)