Mainz (ots)
- Folgemitteilung zu den gemeinsamen Presseerklärungen der
Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
vom 31.01.2020, vom 03.02.2020 und vom 02.06.2020 -
Seit Januar 2022 liefen Fahndungsmaßnahmen gegen einen mittlerweile 61-jährigen Deutschen, der im November 2020 vom Landgericht Landau wegen Totschlags zum Nachteil seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt und nach Urteilsverkündigung auf freien Fuß gesetzt worden war. Der Mann hatte nach der im November 2021 eingetretenen Rechtskraft des Urteils die Haftstrafe nicht angetreten und war flüchtig.
Im Februar 2022 übernahmen Zielfahnder des Landeskriminalamts auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz die Fahndung. Nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen unter enger Einbindung des Bundeskriminalamtes verdichteten sich die Hinweise auf einen Aufenthalt der Zielperson in Paraguay. Dort konnte der Verurteilte Ende September 2022 durch paraguayische Polizeikräfte in einem Hotel in der Hauptstadt Asunción lokalisiert und nach kurzem Fluchtversuch festgenommen werden.
Die gesuchte Zielperson wurde nach Bewilligung des Auslieferungsersuchens der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz durch die paraguayischen Behörden am 1. April dieses Jahres durch Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz von Asunción nach Frankfurt am Main an die Bundespolizei überstellt. Anschließend wurde der Verurteilte zum Haftantritt in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. (Quelle Polizei Rheinland-Pfalz)