Die Menschen im Westerwaldkreis müssen in allgemeinen Notlagen durch sinnvolle Maßnahmen der Kommunen Unterstützung erhalten. Deshalb soll der Landkreis nach dem Willen von CDU, FWG und FDP im Rahmen der Katastrophenschutz-Vorsorge Notfalltreffpunkte in Gemeinden finanziell fördern. Dafür soll ein Förderprogramm aufgelegt werden, wonach jede Gemeinde aus dem Kreishaushalt für die Ausstattung dieser Treffpunkte einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten kann. Damit sollen Anschaffungen finanziert werden, die speziell der Nutzung von gemeindlichen oder gemeindlich nutzbaren Gemeinschaftsräumen im Katastrophenfall dienen.
Die Kreistagsfraktionen von CDU, FWG und FDP begrüßen ausdrücklich die gemeinsamen Bemühungen aller kommunalen Ebenen, um eine Verbesserung des Katastrophenschutzes auf der Basis der Erfahrungen aus dem Ahr-Hochwasser zu erreichen. Mit diesem Antrag werde der auf CDU-Initiative im Frühjahr 2022 vom Kreistag verabschiedete Prüfauftrag nach zentralen Einrichtungen im Katastrophenfall in den Ortsgemeinden konkretisiert.
Nachdem zwischenzeitlich insbesondere die gemeinsamen Bemühungen von Kreis und Verbandsgemeinden in enger Kooperation vorangebracht werden, zeige sich darüber hinaus auch der Bedarf zur Einbindung der Ortsgemeinden in das Gesamtkonzept, so CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel. Wichtig sind dabei nach den Erfahrungen vergangener Katastrophenereignisse die Einrichtungen von zentralen Notfalltreffpunkten neben den ggfs. vorhandenen Feuerwehrgerätehäusern in jeder Gemeinde: „Es ist einfach notwendig, dass in jeder Gemeinde an einem für die Bevölkerung gut erreichbaren Ort ein zentraler Treffpunkt eingerichtet wird, wohin sich die Menschen im Notfall wenden können“, erläutert Krempel den Antrag. Dieser müsse in der Gemeinde ausreichend bekannt gemacht werden und für den Notfall mit den erforderlichen Ausstattungen wie Notstromversorgung, Not-Beheizung und steter kommunikativer Erreichbarkeit ausgerüstet werden.
Diese Notfall-Treffpunkte stellen, so auch der FWG-Fraktionsvorsitzende Klaus Müller, wichtige Erstanlaufstellen für die Bevölkerung dar, können aber auch für einen begrenzten Zeitraum der Unterbringung und Versorgung und auch der Lagerung von Hilfsgütern dienen. Dafür müssen diese Räume wie beispielsweise Dorfgemeinschaftshäuser oder Sporthallen zusätzlich ausgestattet und vorsorglich vorbereitet werden.
Die für diese Anschaffungen entstehenden kommunalen Aufwendungen sollen durch ein Förderprogramm des Westerwaldkreises mit unterstützt werden. Nach Vorstellungen der antragsstellenden Fraktionen, so FDP-Fraktionsvorsitzender Rudolf Schwaderlapp, soll dafür ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro aufgelegt werden. Gefördert werden spezifische Anschaffungen wie beispielsweise Notstromaggregate, Notstromeinspeisungen, Kommunikationseinrichtungen oder Notheizungssysteme.
Eckpunkte für die Förderrichtlinien
Jede Ortsgemeinde kann einen Antrag auf Förderung von 80 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten stellen, maximal aber 7.500 Euro pro Gemeinde. Eine zusätzliche Förderung oder Spenden von Dritten stehen der Kreisförderung nicht entgegen. Die Anträge sollen über die jeweiligen Verbandsgemeinden gesammelt und an den Kreis weitergeleitet werden. In begründeten Einzelfällen können sich auch zwei oder mehrere Gemeinden zusammentun, wodurch sich das Gesamtvolumen des Antrages entsprechend erhöht.
Die Kreistagsfraktionen von CDU, FWG und FDP wollen damit deutlich machen, dass der Katastrophenschutz für die Bevölkerung im Westerwaldkreis eine gemeinsame Aufgabe innerhalb der kommunalen Familie ist. Im Notfall sei es wichtig, dass alle Ebenen konstruktiv zusammenarbeiten und sämtliche Bereiche im Kreis ausreichend vorbereitet sind. Neben den Katastrophenschutz-Einrichtungen von Kreis und Verbandsgemeinden ist die Erstversorgung der Bevölkerung unmittelbar in den betroffenen Gemeinden ein wichtiger Baustein eines effektiven Katastrophenschutzes. Für diese Arbeit verdienen die Ortsgemeinden Anerkennung und Unterstützung des Westerwaldkreises, so Krempel, Müller und Schwaderlapp.
Die Verwaltung werde durch den zu fassenden Beschluss beauftragt, eine an den vorgenannten Eckpunkten orientierte Förderrichtlinie zu entwerfen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Investive Haushaltsmittel für das Förderprogramm sollen im Nachtragshaushalt 2023 in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitgestellt werden. (Quelle Karl-Heinz Boll)