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Energieintensive Betriebe bestimmter Branchen können bis 31. August Antrag stellen
Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms können ab sofort antragsberechtigte, energieintensive Unternehmen bestimmter Branchen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten erhalten. Der Bund stellt dafür ein Volumen von bis zu 5 Milliarden Euro bereit. Darauf weist die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen hin.
Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt, bei dem auch der Antrag bis spätestens 31. August online www.bafa.de/ekdp gestellt werden muss.
Grundsätzlich sind nur ausgewählte Branchen förderfähig, z.B. Unternehmen, die bestimmte Kunststoff- oder Stahlprodukte oder Papier, Karton oder Pappe herstellen (maßgeblich ist der NACE-Code zur Klassifikation der Wirtschaftszweige).

Die Größe des Unternehmens ist nicht relevant. Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen. „Es soll vermieden werden, dass ein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht“, erklärt Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen. So werde verbrauchtes Erdgas in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht habe.
Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist neben einer strikten Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. 50005. Wer nicht zertifiziert ist, kann durch bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen zur Antragstellung zugelassen werden. Der hohe Energiebedarf muss nachgewiesen werden. Als „energieintensiv“ gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten Geschäftsjahr belaufen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm unter www.bafa.de/ekdp. Fragen zu dem Zuschuss-Programm beantwortet das BAFA unter Tel.: 06196 908-1667 (Quelle Kreis Altenkirchen)