Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Entwendung von Jetons aus der hochwassergeschädigten Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben.
Angeklagt sind insgesamt vier Männer aus Bonn und eine Frau aus Remagen im Alter von 33 bis 37 Jahren (die Angaben zum Alter der seinerzeit drei Beschuldigten in der Erstmitteilung vom 26.07.2021 beruhten auf einem Schreibversehen).
Einem 34jährigen deutschen Staatsangehörigen und einem gleichaltrigen türkischen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 18.07.2021 die schwere Beschädigung der Spielbank durch die Flutkatastrophe ausgenutzt und dort nach dem Aufbrechen eines Behältnisses im Kassenbereich Jetons im Gesamtwert von 125.500 Euro entwendet zu haben. Ihnen wird gemeinschaftlicher Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.
Den drei weiteren Angeschuldigten liegt der Vorwurf der Hehlerei zur Last.
Einer 33jährigen Frau und einem 37jährigen Mann, die beide deutsche Staatsangehörige sind, wird vorgeworfen, von den des Diebstahls verdächtigen Männern kurz nach der Tat jeweils einen Jeton im Wert von 5.000 Euro aus der Beute erlangt zu haben, wobei sie zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen, dass die Jetons aus einer Straftat herrührten.
Einem 34jährigen Mann, der über die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit verfügt, wird zur Last gelegt, am 22.07.2021 in Absprache mit den beiden des Diebstahls verdächtigen Männern Jetons im Wert von über 15.000 Euro beim Ring Casino am Nürburgring vorgelegt zu haben, um diese in Bargeld umzutauschen. Dabei soll er ebenfalls zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Jetons aus einer Straftat stammten.
Die über den Diebstahl aus der Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler unterrichteten Mitarbeiter des Casinos hielten die Männer hin und verständigten die Polizei, die die drei Angeschuldigten vorläufig festnahm.
Die gegen die drei Männer am 23.07.2021 bzw. 24.09.2021 wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall erlassenen Haftbefehle sind zwischenzeitlich - hinsichtlich des nun wegen Hehlerei angeklagten Mannes -aufgehoben bzw. - hinsichtlich der beiden weiterhin des Diebstahls im besonders schweren Fall angeklagten Männer - gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)