Rhein-Sieg-Kreis (an) – Noch nie da gewesener Starkregen hat am 14. Juli 2021 Flüsse, Bäche und sogar kleinste Gewässer zu reißenden Strömen anschwellen und über die Ufer treten lassen. Die Folgen waren u.a. erhebliche Zerstörungen der Infrastruktur, unbewohnbare Wohngebiete und 9 Todesopfer im Zusammenhang mit dem Unwetter.
„Schon vor den dramatischen Ereignissen des Sommers 2021 hatte der Rhein-Sieg-Kreis sich das Ziel gesetzt, den Hochwasser- und Starkregenschutz auszubauen“, sagt Christoph Schwarz, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises. „Die Entwicklung eines kommunalen Starkregen-Risikomanagements soll in Zusammenarbeit mit den 19 Städten und Gemeinden geschehen.“ Geplant ist z.B. eine kreisweite Gefahrenkarte, die für verschiedene Starkregen die Folgen und Risiken für alle Flächen beinhaltet und darüber hinaus Handlungsempfehlungen für alle Akteure enthält.
Als zweite Säule der Hochwasservorsorge soll jetzt die konkrete Situation an den Gewässern im Kreisgebiet verbessert werden. Dabei stehen die Gewässerabschnitte in den besiedelten Bereichen im Fokus, weil hier das größte Schadenspotential besteht.
Welches Gewässer birgt welches Schadenspotential
Mit der Zeit hat es an vielen Wasserläufen innerhalb der Siedlungen immer wieder Umgestaltungen oder bauliche Maßnahmen gegeben, die bei Hochwasser ein gefährliches Eigenleben entwickeln können. Dabei handelt es sich meist um Veränderungen an Gräben, Bächen und kleinen Gewässern, die private Anlieger vorgenommen haben. Treppen, Mauern, Anschüttungen, Terrassen, Komposthaufen oder Gartenhäuschen sind dafür Beispiele.
Sie werden im Hochwasserfall nicht nur zerstört, sondern können zu erheblichen Folgeproblemen führen: Die Einbauten werden mitgerissen und führen dazu, dass unterhalb z.B. Durchlässe verstopfen. Das Gewässer staut sich an, tritt über die Ufer und überschwemmt weite Bereiche.
Im Kreisgebiet gibt es viele Kilometer Gewässerstrecke, für die die o.g. Beschreibungen zutreffen. Weil nicht alles gleichzeitig und sofort angegangen werden kann, muss systematisch vorgegangen werden. Am Ende der Überlegungen muss eine Prioritätenliste von Gewässerabschnitten stehen, die dann abgearbeitet wird.
In einem ersten Schritt wurden dazu die Gewässerabschnitte in besiedelten Bereichen identifiziert, die grundsätzlich im Hochwasserfall ausufern und angrenzende Bereiche überschwemmen könnten. Die Liste der angehängten Tabelle 1 umfasst insgesamt 74 Kilometer Gewässerstrecke in allen Kommunen des Kreises (bis auf Niederkassel).
Hieraus wurden im nächsten Schritt die Bereiche herausgefiltert, für die ein hohes Schadenspotential zu vermuten ist, weil beispielsweise die Uferbereiche enger besiedelt sind oder dort kritische Infrastruktur betroffen wäre (Gewerbe, Tankstellen, Kläranlagen, Schulen, Krankenhäuser). Insgesamt sind das immer noch 27 Kilometer Gewässerstrecke, wie in der angehängten Tabelle 2 dargestellt.
Aus dieser Gruppe wiederum wurden Abschnitte mit einer ersten Priorität versehen, wenn dort bereits Schäden durch Starkregen zu verzeichnen waren, es Meldungen aus Kommunen zu besonderem Handlungsbedarf für die Gewässeraufsicht des Rhein-Sieg-Kreises gibt, oder wenn aus der Topographie her besondere Risiken vorkommen (hohes Gefälle, Kerbtäler). Das Ergebnis sind 15 Kilometer Gewässerstrecke in zehn Kommunen und 14 Gewässern, die ganz oben auf der Prioritätenliste stehen und in der angehängten Tabelle 2 farbig abgesetzt sind. Diese sog. erste Arbeitsgruppe soll in der Kreisverwaltung unmittelbar – noch in diesem Jahr – angegangen werden.
Gewässerbegehungen für mehr Sicherheit für alle
Die konkrete Arbeit beginnt mit einer Überprüfung der tatsächlichen Situation vor Ort. Federführend ist die untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Es geht darum, Missstände zu ermitteln, Abhilfe zu schaffen und die Sicherheit für Anwohnenden zu erhöhen.
Beginnend mit den Gewässerabschnitten der höchsten Priorität liegt der Schwerpunkt auf der Erfassung und Bewertung von möglichen Missständen auf privaten Grundstücken. Die Begehungen werden durch Grundbesitzermittlung und Kartenmaterial vorbereitet, danach erfolgt eine Terminabstimmung mit der jeweiligen Kommune und gegebenenfalls dem zuständigen Wasserverband.
Selbstverständlich werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtzeitig von der bevorstehenden Begehung informiert, damit sie teilnehmen und Zugang zum Gewässer verschaffen können. Der Rhein-Sieg-Kreis hat bereits gute Erfahrung damit gemacht, bei einer solchen Erstbegehung konstruktiv mit den Grundstücksbesitzenden zusammenzuarbeiten. Viele Missstände sind in Unkenntnis der Folgen bei Hochwasser entstanden oder wurden bereits beim Erwerb des Grundstücks vorgefunden.
„In den meisten Fällen sind die Anliegenden einsichtig und beseitigen die Missstände selber“, so Kreis-Umweltdezernent Christoph Schwarz. „Denn letztlich schützen sie damit nicht nur das eigene Leben und Eigentum, sondern das von allen.“
Insgesamt wird diese intensive Vor-Ort-Arbeit ein Dauerprogramm der Wasserbehörde für die nächsten Jahre sein. Der Kreistag hat dem auch Rechnung getragen und bereits im Nachtragshaushalt 2022 dafür zusätzliches Personal für die Wasserbehörde bereitgestellt. (Quelle Rhein-Sieg-Kreis)