Am 16.06.2022 wurde gegen 2:10 Uhr in Kroppach im Westerwald ein Geldautomat gesprengt. Dabei erbeuteten mehrere Täter vor Ort einen Bargeldbetrag in noch nicht feststehender Höhe.
Offenbar nutzten mehrere Tatbeteiligte zunächst einen Pkw des Typs VW Golf mit deutschem Kennzeichen. Nachdem dieses Fahrzeug ohne Insassen von der Polizei aufgefunden worden war, konnten noch gestern Morgen gegen 5 Uhr in einem Waldstück bei Roth im Westerwald zwei mögliche Tatbeteiligte in einem anderen Pkw des Typs VW Golf mit niederländischem Kennzeichen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Am Abend erhärteten sich Anhaltspunkte dafür, dass sich im erweiterten Tatortbereich möglicherweise weitere mit der Tat in Verbindung stehende Personen befinden könnten. Mit erheblichem Polizeieinsatz gelang es, einen zuvor in dem betreffenden Bereich gesichteten Kombi des Typs VW Golf Variant, wiederum mit niederländischem Kennzeichen, ausfindig zu machen, zu verfolgen und in Bonn-Beuel schließlich vier der fünf Insassen vorläufig festzunehmen. Einer der Tatverdächtigten konnte fliehen. Im Zuge der Fahndung nach dem noch nicht gefassten Tatverdächtigen konnte Bargeld, das mutmaßlich aus der Tat stammt, aufgefunden werden. Die genaue Höhe des Schadens bzw. der Beute ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.
Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um fünf niederländische Staatsangehörige und einen französischen Staatsangehörigen im Alter von 19 bis 30 Jahren.
Die Beschuldigten wurden heute Ermittlungsrichterinnen beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese haben unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Tatbeteiligten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erlassen. Die Beschuldigten befinden sich aufgrund dessen nunmehr in Untersuchungshaft und werden unterschiedlichen Haftanstalten zugeführt.
Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden.
Das Ermittlungsverfahren wird kurzfristig der Staatsanwaltschaft Mainz, die Fälle von Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet, wenn sich Hinweise auf eine bandenmäßige Vorgehensweise ergeben, zur Übernahme vorgelegt. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)