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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Mai beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 13.03.2022, gegen 14.15 Uhr, im Bereich des Markenbildchenwegs nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen in einem Kinderwagen liegenden zweijährigen Jungen mit Tötungsvorsatz angegriffen und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt zu haben. Zuvor soll er die Mutter des Kindes weggeschubst haben. Das Kind, das diverse Stichwunden, insbesondere im Bereich des Rückens, davontrug, musste notoperiert werden. Dass der Junge die Tat überlebte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Eingreifen von Passanten zu verdanken, denen es gelungen sei, den Beschuldigten zu überwältigen. Einer der Passanten, der als Zeuge gesucht worden war, konnte trotz dahingehenden Aufrufs in der vorangegangenen Pressemitteilung nicht ermittelt werden.

Die Staatsanwaltschaft erachtet den Beschuldigten nach Abschluss der Ermittlungen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Allerdings geht sie auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war.

Der Beschuldigte ist bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden und befindet sich weiterhin in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz.

Nunmehr hat das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen hierzu bzw. zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)