Ab Montag, 4. April, ist der Zutritt zu den Einrichtungen der Stadt Limburg (Stadthaus, Rathaus, Ordnungsamt, Mobi-Zentrale, Kunstsammlungen, Standesamt, Bürgerbüro) wieder ohne Mund- und Nasenschutzmaske möglich, auch die 3-G-Regel entfällt. Grundlage hierfür ist die geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen, die am 2. April in Kraft tritt. Auch die bisherigen Begrenzungen der Besucherzahlen im Standesamt, beim Besuch der Kunstsammlungen oder auch bei der Teilnahme an Trauerfeiern in den Trauerhallen entfallen. Die Stadt empfiehlt beim Betreten ihrer Einrichtungen jedoch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske und das Wahren eines Mindestabstands. (Quelle Stadt Limburg)