Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn ist gut auf einrichtungsbezogene Impfpflicht vorbereitet - Vorstand freut sich über sehr hohe Impfquote
WESTERWALDKREIS/RHEIN-LAHN-KREIS. Dem Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da sie intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben. Um insbesondere diese vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie den Wohneinrichtungen und Werkstattbetrieben für Menschen mit Behinderung zu schützen, gilt ab dieser Woche bundesweit die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona.
Während etliche Anbieter und Einrichtungen deshalb bereits ihr Bedenken geäußert haben, erwartet der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn keinen Personalengpass angesichts der nun startenden Impfpflicht.
„Unsere Dienste werden nahezu uneingeschränkt fortgeführt“, betonen Caritasdirektorin Stefanie Krones und Caritasdirektor Frank Keßler-Weiß. Der Grund für diese erfreuliche Nachricht hängt mit der hohen Impfquote innerhalb des Verbandes zusammen: „Unsere Mitarbeitenden haben sich in der gesamten Pandemie bislang vorbildlich verhalten. In unseren drei Caritas-Altenheimen sind sogar alle Mitarbeitenden seit dem Sommer doppelt geimpft und die allermeisten auch geboostert. Darauf sind wir stolz“, erklärt Stefanie Krones. „Wir haben uns gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und unseren Fachverbänden nicht nur für eine einrichtungsbezogene sondern für eine allgemeine Impfpflicht stark gemacht. Wir als Caritas fühlen uns dem Ziel, die Pandemie nachhaltig zu überwinden und die vulnerablen Gruppen auch in ihrer Lebensqualität besonders zu schützen, verpflichtet“, ergänzt Frank Keßler-Weiß.
Insgesamt sind beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn aktuell 1054 Menschen hauptamtlich tätig. Betroffen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind alle Mitarbeitenden mit Ausnahme der Mitarbeitenden der Abteilungen Beratungsdienste und Verwaltung sowie in der integrativen Kita St. Franziskus und der Katharina-Kasper-Schule. Insgesamt handelt es sich dabei um 886 Mitarbeitende, die in der Pflege und Betreuung tätig sind. Davon ist nur ein sehr geringer Teil nicht geimpft, nämlich genau 11 Personen.
Die hohe Impfquote ist das Ergebnis geleisteter fachlicher Überzeugungsarbeit im Verband, „aber vor allem auch auf das Engagement und das Know-how unserer Mitarbeitenden zurückzuführen“, sind sich die beiden Vorstände einig. „Eine große Rolle spielt das Commitment der Mitarbeitenden gegenüber den jeweiligen Einrichtungen und insbesondere gegenüber den Menschen, für die wir da sind. Schließlich müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ihrem privaten Leben maximal einschränken, um sich selbst, aber vor allem auch die Menschen, für die sie Verantwortung tragen, nicht zu gefährden“, so Krones und Keßler-Weiß.
Zunächst droht ein Bußgeld
Rheinland-Pfalz wendet bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein mehrstufiges Verfahren an. Liegt bei einem Mitarbeitenden kein gültiger Impfnachweis vor, ist die jeweilige Einrichtung verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde gibt der betroffenen Person dann eine Frist von zwei Wochen, um den erforderlichen Nachweis zu erbringen. Passiert dies nicht, wird im Regelfall zunächst ein Bußgeld von 500 Euro verhängt werden. Daran anschließend erfolgt grundsätzlich die Untersagung, den Betrieb, die Einrichtung oder das Unternehmen zu betreten bzw. die Beschäftigung auszuüben. Melden die Leitungen der Einrichtungen aber nicht fristgerecht und vollständig fehlende Nachweise, so ist dies auch eine Ordnungswidrigkeit. (Quelle Caritasverband)