Wer kann Wohnraum zur Verfügung stellen? – Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität Altenkirchen/Kreisgebiet. Angesichts des Krieges in der Ukraine bereiten sich die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden im Kreis auf die Ankunft von Kriegsflüchtlingen vor. In einer Telefonkonferenz am Mittwochnachmittag hat Landrat Dr. Peter Enders sich hierzu mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden abgestimmt. Schon seit Tagen sind die zuständigen Abteilungen aktiv. „Wir sehen eine Welle der Hilfsbereitschaft: Menschen, die von sich aus bei den Verwaltungen oder bei Hilfsorganisationen und privaten Initiativen anrufen und Unterstützung anbieten – von Gütern für Hilfstransporte bis hin zu Wohnraum vor Ort“, berichtet Landrat Dr. Peter Enders. Auch wurden bereits privat Menschen von der polnisch-ukrainischen Grenze abgeholt und im Westerwald untergebracht.
Enders: „Man ist schockiert und fassungslos. Ein Krieg in Europa war bis vor wenigen Tagen nicht vorstellbar. Was wir derzeit erleben, ist abscheulich und niederträchtig. Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft geben derzeit die richtigen Antworten auf den Kriegstreiber im Kreml und ziehen offensichtlich auch Schlüsse für die künftige Sicherheitspolitik, Verteidigungsfähigkeit und Energieabhängigkeit. Was wir vor Ort tun können – Stichwort Unterbringung und Hilfe vielfältiger Art –, das werden wir tun.“ Wohnraum ist dabei das aktuelle Stichwort, auch wenn man über die Zahl der im Kreis ankommenden Menschen aus dem Kriegsgebiet, die eine Bleibe benötigen, noch keine verlässlichen Angaben machen kann. Mit Blick auf die stündlichen Nachrichten aus der Ukraine richtet man sich auf eine große Zahl von Flüchtlingen ein: „Wir brauchen Unterkünfte für die Menschen, und zwar sicher nicht nur für einige Wochen. Mit der so genannten Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union (EU), die Brüssel voraussichtlich am Donnerstag in Kraft setzen wird, bekommen die Flüchtlinge einen sicheren Aufenthaltsstatus, Zugang zu Sozialleistungen und voraussichtlich zeitnah die Möglichkeit zu arbeiten und sie können zunächst ein Jahr, maximal aber drei Jahre in Deutschland bleiben“, berichtet Joachim Brenner, zuständiger Referatsleiter bei der Kreisverwaltung. Bis diese europäische Regelung greift, so hat die Landesregierung informiert, benötigen die Menschen aber eine Übergangslösung, die ihnen Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung garantiert. Kurzfristige Überbrückungsleistungen der Sozialhilfeträger sollen dies gemäß Mitteilung des Landes leisten. Wenn die Richtlinie in Kraft trete, würden die Flüchtlinge nach der Leistungsfähigkeit auf die EU-Länder verteilt. Innerhalb Deutschlands weise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Menschen den Bundesländern nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel zu. Kreis und Verbandsgemeinden rufen nun die Bevölkerung auf, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, den die Verbandsgemeinden für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine anmieten können. Man setzt auf dezentrale Unterbringung in den Kommunen, damit hat man in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Gleichzeitig, so Brenner, aktiviere man ein großes Netzwerk von Ehrenamtlern, die sich schon in der Vergangenheit – etwa bei der Flüchtlingswelle 2015 oder in der Corona-Pandemie – engagiert haben, um die Betreuung vor Ort zu unterstützen. Viele hätten schon von sich aus Bereitschaft signalisiert, zu helfen. „Dafür sind wir außerordentlich dankbar.“ Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sich unmittelbar an die Kreisverwaltung wenden, die die Informationen koordiniert und an die Verbandsgemeinden weitergibt. Hierzu wurde eine Hotline eingerichtet: Tel.: 02681 81 20 86 und 81 24 36; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Quelle Kreis Altenkirchen)