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Die Aufstallungspflicht für Halter von Geflügel in einem großen Teil der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wird aufgehoben. Der Kreis Altenkirchen hatte Anfang Januar per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Gefügelbestände in 48 Ortsgemeinden angeordnet, nachdem in der benachbarten Verbandsgemeinde Puderbach in einer kleinen Hühnerhaltung die Gefügelpest nachgewiesen worden war. Eine neue Allgemeinverfügung beendet diese Regelung nun, da im Aufstallungsgebiet kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten ist, auch bei Wildvögeln gibt es keine Virusnachweise. Die Allgemeinverfügung wurde am 28. Januar auf der Webseite des Kreises (www.kreis-ak.de) veröffentlicht, sie tritt am 29. Januar in Kraft. 

Gleichwohl appelliert das Veterinäramt der Kreisverwaltung an die Geflügelhalter im Kreis, auf freiwilliger Basis Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und, wenn möglich, auch die Aufstallung vorerst beizubehalten. Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens kann es jederzeit wieder zu entsprechenden angeordneten Maßnahmen kommen. Für Interessierte finden sich ausführliche Informationen zur Geflügelpest und anderen Tierkrankheiten auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Koblenz (www.lua.rlp.de)

Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang: Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies gemäß Viehverkehrsverordnung der Kreisverwaltung Altenkirchen unter Angabe von Art und Anzahl der Tiere im Bestand, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). (Quelle Kreis Altenkirchen)