Die Staatsanwaltschaft legt dem 44-jährigen Angeklagten gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen in der Zeit von Oktober 2018 bis Februar 2019 zur Last. Unter anderem in Alpenrod. Da der Angeklagte zur Tatzeit inhaftiert bzw. nur Freigänger gewesen sei, habe eine gesondert verfolgte Person von dem Angeklagten bestellten Drogensendungen bis zur Abholung für ihn aufbewahrt. Im Oktober oder November 2018 habe der gesondert Verfolgte in seiner Wohnung für den Angeklagten einen Handelsbestand von zwei Döschen, vermutlich mit Amphetamin, verwahrt. Im Februar 2019 habe der Angeklagte sodann eine Großmenge Amphetamin in den Niederlanden bestellt und diese an die Anschrift des gesondert Verfolgten geordert. Die Postsendung mit knapp 950 Gramm Amphetamin und gut 37 Gramm Amphetamin – Öl sei indes angehalten und geöffnet worden.
Darüber hinaus soll der Angeklagte am 15.02.2019 auf seiner Arbeitsstelle im Besitz von jeweils einem gefälschten 20 Euro sowie 50 Euro Schein gewesen sein, die er als echt habe in den Verkehr bringen wollen. (Quelle