Das Hessische Umweltministerium hat die Stadt Limburg darüber informiert, dass die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit Bekanntmachung im Staatsanzeiger am Montag, 22. November, in Kraft tritt. Damit rückt ein streckenbezogenes Fahrverbot in der Stadt deutlich näher. Betroffen von dem Fahrverbot wären Fahrzeugtypen mit Ottomotoren bis Euronorm 2, Dieselmotoren bis einschließlich Euronorm 5 sowie Nutzfahrzeuge bis einschließlich Euronorm V. Sollten sich die Belastungswerte mit Stickstoffdioxid nicht verbessern und über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) im Jahresmittel bleiben, könnte das Fahrverbot auf der Schiede und der Frankfurter Straße zwischen den Knotenpunkten Diezer Straße und Wiesbadener Straße am 1. April 2022 kommen.
Noch ist es nicht so weit und die Stadt will auch alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, damit es nicht dazu kommt, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich: „Wir nehmen den neuen Luftreinhalteplan und die darin vorgesehenen Maßnahmen nicht klaglos hin. Hierzu müssen alle Schritte mit dem Landkreis als anordnende Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.“ In ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatten Stadt und auch Landkreis deutlich gemacht, die vorgesehene Einführung eines streckenbezogenen Fahrverbots, auch mit dem Schlagwort „Dieselfahrverbot“ bezeichnet, abzulehnen.
„Dem Ministerium und dem Land geht es lediglich darum, den Grenzwert von 40 µg/m3 an einzelnen Messstellen irgendwie zu unterschreiten und die Deutsche Umwelthilfe dazu zu bewegen, ihre Klage gegen das Land wegen des Luftreinhalteplans zurückzuziehen. Es geht nicht wirklich darum, den Verkehr in der Innenstadt insgesamt zu reduzieren“, macht Hahn deutlich. Die Stadt hatte im Rahmen der vorherigen Anhörung deutlich gemacht, dass durch ein steckenbezogenes Fahrverbot auf der B8 (Frankfurter Straße/Schiede) der Verkehr lediglich auf die Nebenstraßen verteilt werde.
„Das kann nicht unser Ziel sein, den Hotspot Schiede zu entlasten und den Verkehr auf umliegende Straßen zu verteilen, die dafür gar nicht geeignet sind, da sie durch Wohngebiete führen, Senioreneinrichtungen und Schulen oder Kindertagesstätten passieren“, so Hahn. Nach seinen Angaben ist das in dem Anhörungsverfahren nicht nur von der Stadt deutlich gemacht worden, sondern auch von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land hält jedoch an dem vorgesehenen streckenbezogenen Fahrverbot fest, da es keineswegs als unverhältnismäßig erscheine.
Eine der Straßen, die vermutlich mit deutlich mehr Verkehr rechnen müssen, ist die Grabenstraße. Eine Zunahme des Verkehrs werde dort auch zu einer höheren Schadstoffbelastung führen. Nach Angaben von Hahn wird die Stadt prüfen, die dann dort auftretende Belastung zu messen.
Mit dem streckenbezogenen Fahrverbot wird nach Einschätzung von Hahn der Verkehr nicht nur auf die Nebenstraßen verlegt, da eine Umgehung für den vor allem über die Bundesstraßen durch die Stadtmitte führenden Verkehr nicht vorhanden ist, sondern auch wichtige Schlüsselmaßnahmen des Masterplan Mobilität infrage gestellt. „Eine nachhaltige Entlastung der Innenstadt wird erreicht, wenn der motorisierte Individualverkehr stärker auf die Autobahn verlagert wird oder wenn umweltfreundlichere Verkehre gefördert werden“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Gerade bei der Förderung des umweltfreundlichen Verkehrs habe die Stadt mit dem Start des LahnStars (ÖPNV auf Abruf und mit E-Motoren) eine neue Stufe erreicht. Deutliche Verbesserungen im Radverkehrsnetz mit der ersten Fahrradstraße, die Ausstellung eines Radverkehrskonzepts, Lückenschließungen im Radwegenetz und mehr zeigten zudem die Bemühungen der Stadt in Sachen Verkehrswende.
Die Stadt habe in den vergangenen Monaten gegenüber dem Ministerium immer wieder ihre Ziele und Bemühungen zu einer Verkehrswende verdeutlicht:
Weiterentwicklung des im Masterplan verankerten Innenstadtführungskonzepts mit Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und Durchfahrtsverboten auf dem Nebennetz zwischen Schiede und Altstadt mit schnellen Wegen in Tiefgaragen und Parkhäuser;
abstimmt mit Hessen Mobil ist ein Konzept in Auftrag gegeben worden, um an der Peripherie von Limburg ein System der Dosierung des Verkehrszuflusses aufzubauen;
ein Parkraumkonzept wird aktuell erstellt, um den ruhenden Verkehr zu leiten und zu steuern;
weiterer Ausbau des ÖPNV.
Nach Einschätzung des Ministeriums sind die Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes, im Parkraummanagement oder auch beim ÖPNV nicht ausreichend, um den Grenzwert zu unterschreiten. Ziel des Luftreinhalteplans ist es nach Angaben des Ministeriums, die Luftqualität in Limburg so zu verbessern, dass eine Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im kommenden Jahr wahrscheinlich wird. Von dem steckenbezogenen Fahrverbot sind auch Fahrzeuge mit gelber und roter Umweltplakette betroffen, die aktuell nur mit Sondergenehmigung in die Stadt als Umweltzone fahren dürfen. Sie benötigen dann weitere Sondergenehmigungen.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 23. November bis einschließlich 6. Dezember im Bürgerbüro der Kreisstadt Limburg, Werner-Senger-Straße 10, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Montag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag von 7 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 14 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Der Luftreinhalteplan ist auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz https://umwelt.hessen.de/Luft-Laerm-Licht/Luftreinhaltung/Luftreinhalteplanung
sowie auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie https://www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht
zur Einsichtnahme eingestellt. (Quelle Stadt Limburg)